21. Änderung Flächennutzungsplan
Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Unteres Remstal hat am 16.10.2023 den Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Veröffentlichung des Vorentwurfes im Internet für das 21. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Unteres Remstal gefasst, sowie die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
Die räumliche Verteilung der Änderungsbereiche ist aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich:
Mit dem 21. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Unteres Remstal soll auf Flächen-nutzungsplanebene die planungsrechtliche Grundlage für folgende neue Vorhaben geschaffen werden:
1. Stadt Fellbach (FE 32)
„Wiesenäcker“
Ziel der Planung
In Fellbach soll am Standort des Vorhabens „Wiesenäcker“ der dortige Recyclingbetrieb erhalten und erweitert werden. Das Plangebiet befindet sich derzeit nach den baurechtlichen Vorgaben im Außenbereich der Stadt Fellbach, im Bereich Wiesenäcker / Erbach.
Zur zukunftsfähigen Sicherung des Unternehmens soll der Recycling Standort nun baurechtlich gesichert und der gesamte Bereich städtebaulich geordnet werden. Auf der Fläche soll der Umschlag von Schüttgütern wie Sand, Kies, Schotter sowie die Anlieferung von Erde, Beton, Fels, Bauschutt, Holz, Baumüll usw. erfolgen. Das Unternehmen plant eine jährliche Umschlagmenge von 100.000 t. Der Betrieb soll zudem täglich von ca. 50 LKW angefahren werden.
Darstellung FNP 17.1
Darstellung FNP 21
2. Stadt Fellbach (FE 33)
„Vordere Bühl“
Ziel der Planung
Durch das Änderungsverfahren soll für das Vorhaben FE 33 „Vorderer Bühl“ die planungsrechtliche Voraussetzung für ein Sondergebiet für Landwirtschaftliche Maschinen (LW Maschinen) und einen neuen Bolzplatz geschaffen werden.
Ziel der Planung ist es, die Ansiedlung von mehreren landwirtschaftlichen Maschinen- Hallen für die ortsansässigen Weingärtnerbetriebe an einem Standort zu bündeln und so eine Zersiedelung der Landschaft an anderer Stelle einzuschränken. Die südlich gelegene Teilfläche wird als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz gesichert.
Darstellung FNP 17.1
Darstellung FNP 21
3. Stadt Waiblingen (WA 71)
„Neckarstraße/Esslinger Straße“
Ziel der Planung
Mit dem Änderungsverfahren soll für den Geltungsbereich die planungsrechtliche Voraussetzung für ein neues Gewerbegebiet geschaffen werden. Auf der Fläche, das bisher größtenteils von einer Rosengärtnerei belegt war, soll eine Dependance eines Waiblinger Gewerbebetriebs angesiedelt werden. Durch innerbetriebliche Umstrukturierungen, wird hier der Bau eines neuen Zweigwerks mit ca. 200 Arbeitsplätzen ermöglicht.
Darstellung FNP 17.1
Darstellung FNP 21
4. Stadt Waiblingen (WA 72)
„Korber Höhe“
Ziel der Planung
Die Stadt Waiblingen verfolgt das Ziel möglichst zeitnah in größerem Umfang Wohnraum zu schaffen. Das Gebiet „Korber Höhe“, mit größeren, zum Teil gut erschlossene, zusammenhängende Flächen in eigenem Eigentum der Stadt eignet sich dafür sehr gut. Eine Teilfläche ist bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen. Nun gilt es auch für die anderen Teilgebiete auf der Korber Höhe die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Mischgebiet zu schaffen.
Ziel der Planung ist es, eine riegelförmige Bebauung mit großzügigen Grünräumen am Siedlungsrand auszubilden. In den Häusergruppen sollen unterschiedliche Wohnungstypologien (z.B. Wohnbedürfnisse älterer Generationen, junger Menschen, Familien und Menschen mit Behinderung), ein Mobility Hub (mit Sharing Stationen, Fahrradwerkstatt, Packstation etc.), Gemeinbedarfseinrichtungen und eine neue Energiezentrale verwirklicht werden.
Darstellung FNP 17.1
Darstellung FNP 21
Der Vorentwurf für das 21.Änderungsverfahren mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, sowie die benannten Anlagen liegen in der Zeit von Montag, 20.11.2023 bis einschließlich Mittwoch, 20.12.2023 jeweils zu den üblichen Dienststunden zur öffentlichen Einsicht und Information bei den beteiligten Verbandskommunen aus.
Hinweis auf die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben:
Während des Auslegungszeitraums besteht für die Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) die Gelegenheit, Einsicht in die Planungsunterlagen zu nehmen und Stellungnahmen abzugeben. Stellungnahmen sollen in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse: planungsverband(at)waiblingen.de abgegeben werden. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg übermittelt werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Ihre Stellungnahme und Daten werden im Rahmen des Änderungsverfahrens digital verarbeitet.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Begründungskonzept und Umweltbericht zum Vorentwurf
Übersichtsplan der FNP Änderung
„Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Untersuchungsflächen an der B14 - Teilfläche 1, Fellbach“
„Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Untersuchungsflächen an der B14 - Teilfläche 1, Fellbach“
„Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Bebauungsplan Vorderer Bühl, Fellbach“
„Ergebnisdokumentation Artenschutzfachliche Übersichtsbegehung, Neckarstraße, Waiblingen-Hegnach“
„Ergebnisdokumentation Artenschutzfachliche Übersichtsbegehung, Korber Höhe, Waiblingen“