Gut zu wissen: Wahlen einfach erklärt
Wahlen in Deutschland werden von der Verwaltung organisiert, aber von unabhängigen Wahlvorständen geleitet und ausgezählt. Diese arbeiten unparteiisch, selbstständig und frei von staatlichen Weisungen.
Nicht jede Person ist für jede Wahl wahlberechtigt. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Wahlart.
Rund fünf Wochen vor der Wahl werden Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Diese wird spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt und enthält auch einen vorgedruckten Antrag auf Briefwahl.
Wenn Sie am Wahltag nicht vor Ort sein können, versenden wir Ihre Briefwahlunterlagen auf Wunsch auch ins Ausland.
Für die Durchführung der Wahlen sind zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelfende im Einsatz, die einen reibungslosen Ablauf sicherstellen.
Das Wahlamt steht Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um die Wahl in Waiblingen gerne zur Verfügung. Als zentrale Anlaufstelle für alle Wahlberechtigten kümmern wir uns um Anliegen wie das Wählerverzeichnis und die Organisation der Briefwahl.
Sie erreichen uns unter: wahlen(at)waiblingen.de