Änderung zwischen Stuttgarter Straße und Westumfahrung
Das Plangebiet befindet sich im beplanten Innenbereich im Industriegebiet zwischen der alten B29 und der Westumfahrung, westlich an das Fachmarktzentrum angrenzend.
Die gültigen Bebauungspläne „Zwischen B14 und Bundesbahn“ vom 15.07.1965 und „Zwischen B14 und Bundesbahn – Fortschreibung und Umsetzung Zentrenkonzept“ vom 04.02.2016 sehen in diesem Bereich sehr großflächige Industrieflächen vor, welche bei der planungsrechtlichen Erstausweisung den Flächenbedarf an großflächigen Gewerbeansiedlungen decken sollte.
Aktuelle gewerbliche und industrielle Ansiedlungen benötigen eher kleinteiligere Grundstücke, weshalb in diesem Bereich eine „innere Erschließung“ des Gebietes notwendig wird. Für den Bau einer öffentlichen Erschließungsstraße muss das Planungsrecht entsprechend geändert werden.
Der Gemeinderat der Stadt Waiblingen hat am 16.11.2023 die Aufstellung dieses Bebauungsplanes und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen. Vom 27.11. bis zum 15.12.2023 - je einschließlich - können Stellungnahmen vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an stadtplanung(at)waiblingen.de, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Folgende Unterlagen können eingesehen werden: