Änderung zwischen B14 und Bundesbahn - Beschränkung auf das produzierende und verarbeitende Gewerbe
Die gewerblichen Bauflächen im Plangebiet wurden 1965 durch den Bebauungsplan „Zwischen B14 und Bundesbahn“ als Industriegebiet ausgewiesen und werden seitdem durch produzierendes Gewerbe genutzt. Bebauungsplanänderungen im Jahr 2016 hatten mit dem Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen bereits das Ziel, das produzierende und verarbeitende Gewerbe zu stärken.
Da in dem 1965 festgesetzten Industriegebiet neben Betrieben des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes bislang auch Lagerhäuser und Lagerplätze zulässig sind, haben sich auch Betriebe wie z.B. Logistikunternehmen angesiedelt, die aufgrund des hohen Schwerverkehrsaufkommens die umliegenden Straßen und Knotenpunkten erheblich belasten. Im Umfeld des Plangebiets der beabsichtigten Bebauungsplan-änderung befinden sich bereits mehrere Logistikunternehmen, so dass eine gewisse Ausschöpfung dieser Nutzungen für das Industriegebiet erreicht ist.
Mit der Bebauungsplanänderung soll eine der wenigen Industriegebietsflächen im Stadtgebiet als Standort für das produzierende und verarbeitende Gewerbe gesichert werden. Die gewerblichen Bauflächen im Plangebiet sollen auch künftig für hochwertige Gewerbebetriebe und arbeitsplatzintensive Nutzungen mit einer hohen Wertschöpfung zur Verfügung stehen, die dazu beitragen, Waiblingen als attraktiven Wirtschaftsstandort zu erhalten und zu stärken. Daher hat der vorliegende Bebauungsplan das Ziel im Plangebiet ausschließlich das produzierende und verarbeitende Gewerbe sowie öffentliche Betriebe zuzulassen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet von 13.1. bis 24.01.2025 - je einschließlich - statt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an stadtplanung(at)waiblingen.de, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Folgende Unterlagen können eingesehen werden:
- Abgrenzungsplan
- Kurzerläuterung
- Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Hinweise zum Datenschutz