Junge Stadt in alten Mauern

Am Beinsteiner Weg

Der derzeitige Standort der DRK-Kreisgeschäftsstelle an der Henri-Dunant-Straße in Waiblingen ist räumlich beengt und weist keine Entwicklungspotentiale auf, weshalb der DRK-Kreisverband Rems-Murr einen Neubau an einem Standort nördlich der Beinsteiner Straße plant. Dort sollen die Bereiche Rettungswache, integrierte Leitstelle, Verwaltung, Ehrenamt und soziale Dienste angesiedelt werden.

An der Sicherstellung einer bestmöglichen medizinischen Notfallversorgung besteht ein hohes öffentliches Interesse. Bereits seit 2010 wird beim DRK- Kreisverband das Thema Neubau/Sanierung der DRK-Kreisgeschäftsstelle inklusive Rettungswache sowie integrierte Leitstelle intensiv bearbeitet. In zahlreichen Abstimmungen wurden die Entwicklungsmöglichkeiten diskutiert und Lösungsansätze herbeigeführt.

Nach Prüfung alternativer Entwicklungsmöglichkeiten (u.a. im Gewerbegebiet Eisental – Erweiterung, westlich des Fachmarktzentrums, Grüninger Areal – Straße „An der Talaue“, Technologie- und Zukunftspark Hess), welche sich als ungeeignet für den Neubau einer DRK-Kreisgeschäftsstelle herausgestellt haben, soll das Vorhaben auf dem ehemaligen Gelände der Straßenmeisterei, an der Beinsteiner Straße, realisiert werden.

Der Standort an der Beinsteiner Straße hat eine kurze Anbindung an das örtliche und überörtliche Straßennetz und ist daher verkehrstechnisch günstig gelegen. Das künftige Gelände hat mit ca. 0,93 ha eine ausreichende Flächengröße. Zudem kann die gesetzlich erforderliche Hilfsfrist im Rettungsdienst für den Zuständigkeitsbereich eingehalten werden. Die Hilfsfrist soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen.

06_03_Abgrenzungsplan

Während der Auslegungsfrist vom 06.05. - 14.06.2024 können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an stadtplanung(at)waiblingen.de, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Folgende Unterlagen liegen aus: