Ferienbetreuung an den Grundschulen
Neue Regelungen für die Ferienbetreuung der Kommunalen Ganztagsbetreuung an den Waiblinger Grundschulen seit dem Schuljahr 2026/2027
Seit dem Schuljahr 2026/2027 gelten neue Regelungen für die Ferienbetreuung der kommunalen Ganztagsbetreuung (GTB) an den Waiblinger Grundschulen. Hintergrund ist der schrittweise eingeführte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Ziel ist es, Familien auch während der Schulferien ein verlässliches Betreuungsangebot zu bieten.
Anmeldung zur Herbstferienbetreuung 2026
Betreuungszeitraum:
Montag, 26. Oktober bis Freitag, 30. Oktober 2026
Anmeldeschluss:
Sonntag, 4. Oktober 2026
Betreuung an Tandemstandorten
Die Ferienbetreuung wird künftig in sogenannten Tandemstandorten organisiert. Dabei arbeiten jeweils zwei Grundschulen zusammen. So kann das Betreuungsangebot auch während der Ferien zuverlässig und wirtschaftlich umgesetzt werden. Welcher Standort innerhalb eines Tandems die Betreuung übernimmt, wird jedes Jahr rechtzeitig bekannt gegeben.
Zwei Betreuungsmodule
Eltern können zwischen zwei Betreuungszeiten wählen:
- Modul Ferien M: 8 Uhr bis 14 Uhr (Mittagessen optional buchbar)
- Modul Ferien RA: 8 Uhr bis 16 Uhr (inklusive Mittagessen)
Zusätzliche Randzeitenbetreuung
Ergänzend wird künftig eine Randzeitenbetreuung angeboten:
- 7 Uhr bis 8 Uhr
- 16 Uhr bis 17 Uhr
Dieses Angebot findet zentral an einem von der Stadt festgelegten Schulstandort statt und wird durchgeführt, wenn sich mindestens fünf Kinder anmelden. Für die Randzeitenbetreuung fallen zusätzliche Gebühren an.
Anmeldung
Die Anmeldung muss grundsätzlich spätestens zehn Wochen vor Beginn der jeweiligen Ferien erfolgen. Auch Kinder, die während des Schuljahres keine kommunale Ganztagsbetreuung besuchen, können – sofern freie Plätze vorhanden sind – an der Ferienbetreuung teilnehmen.
Für die Herbstferien 2026, die als erste Ferien von den neuen Regelungen betroffen sind, gilt einmalig eine verkürzte Anmeldefrist. Die Eltern werden zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 rechtzeitig über das Anmeldeverfahren informiert. Gleichzeitig stellt die Stadt den Zugang zur Online-Anmeldung zur Verfügung.
Schließtage
Die Ferienbetreuung wird grundsätzlich an allen Ferientagen angeboten. Gesetzlich sind jedoch bis zu 20 Schließtage pro Schuljahr vorgesehen. Die konkreten Schließtage und die jeweiligen Betreuungsstandorte werden jährlich rechtzeitig auf der städtischen Homepage veröffentlicht.