Kommunale Ganztagsbetreuung
Ihr Kind besucht bereits eine GTB
- Es wurde bereits ein WaiKi Zugang für Sie angelegt.
Sollten Sie diesen nicht haben, sprechen Sie bitte die Einrichtungsleitung an. - Die Anmeldung erfolgt über die WaiKi App, Sie erhalten alle weiteren Informationen in der App.
Ihr Kind kommt in die erste Klasse und besucht aktuell eine städtische Kita.
- Es wurde bereits ein WaiKi Zugang für Sie angelegt.
Sollten Sie diesen nicht haben, sprechen Sie bitte die Einrichtungsleitung an. - Die Anmeldung erfolgt über die WaiKi App, Sie erhalten alle weiteren Informationen in der App.
Eltern ohne WaiKi-Zugang
- Können sich neu registrieren und die Betreuungsangebote buchen.
- Im Rahmen der Anmeldung erhalten Sie auch Ihre Willkommensnachricht für die WaiKi-App.
- Das Buchungsportal finden Sie hier.
Ganztägige Betreuung ab dem Schuljahr 2026/2027
Seit dem Schuljahr 2026/2027 gilt der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für alle Kinder, die in
- die Klassenstufe 1 einer Grund- oder Gemeinschaftsschule,
- die Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) oder
- eine Juniorklasse
eintreten.
- Der Anspruch besteht ab dem ersten Schultag und umfasst täglich acht Zeitstunden Betreuung an fünf Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) sowie eine Betreuung während der Schulferien. Ausgenommen sind pro Schuljahr bis zu 20 Tage während der Schulferien, die von der Stadt festgelegt werden können, sowie gesetzliche Feiertage.
Der Betreuungsanspruch wird anteilig durch den Schulunterricht und weitere verbindliche schulische Angebote (z. B. offene Ganztagsgrundschule) erfüllt. Ergänzend stellt die Stadt ein kommunales Betreuungsangebot zur Verfügung. Diese zusätzlich buchbaren Betreuungszeiten sind grundsätzlich entgeltpflichtig.
Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang der Betreuungsanspruch in Anspruch genommen wird, liegt bei den Erziehungsberechtigten.
Umsetzung des Rechtsanspruchs in Waiblingen
Die Stadt Waiblingen hat an allen öffentlichen Grundschulen, an den Primarstufen der Gemeinschaftsschulen sowie für die Klassenstufen 1 bis 5 am Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum Comeniusschule kommunale Betreuungseinrichtungen für Schulkinder eingerichtet.
Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs wurde das ergänzende kommunale Betreuungsangebot weiterentwickelt. Der Gemeinderat hat am 19.03.2026 der Weiterentwicklung und der dafür notwenigen neuen Satzung einstimmig zugestimmt.
Seit dem Schuljahr 2026/2027 steht dieses Angebot – über den gesetzlichen Anspruch hinaus – nicht nur Kindern der Klassenstufe 1, sondern grundsätzlich allen Schulkindern der genannten Schulen sowie Kindern einer Juniorklasse in Waiblingen zur Verfügung.
Beendigung bestehender Betreuungsverhältnisse
Im Zuge der Weiterentwicklung des Betreuungsangebots werden bestehende Betreuungsverhältnisse von Grundschulkindern beendet. Eltern von Kindern, die derzeit eine kommunale Betreuungseinrichtung besuchen, erhalten hierzu eine schriftliche Abmeldung.
Die Abmeldung erfolgt ausschließlich aufgrund der Anpassung des Betreuungsangebots im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruchs. Sofern ein Kind auch im Schuljahr 2026/2027 die Primarstufe einer der genannten Schulen in Waiblingen besucht, steht das neue Betreuungsangebot ab Schulbeginn zur Verfügung. Hinweise zur erneuten Anmeldung sind im folgenden Abschnitt aufgeführt.
Anmeldung zum kommunalen Betreuungsangebot für das Schuljahr 2026/2027
Für die Nutzung des kommunalen Betreuungsangebots ab dem Schuljahr 2026/2027 ist eine separate Anmeldung erforderlich.
Die Anmeldung für die Betreuung während der Schulzeit ist im Zeitraum vom 20. April 2026 bis 17. Mai 2026 möglich und erfolgt elektronisch bei der Stadtverwaltung. Der Link zur Anmeldeseite wird zu Beginn des Anmeldezeitraums bereitgestellt und ist zusätzlich über die Homepage der Stadt Waiblingen abrufbar.
Die Einhaltung dieser Frist ist notwendig, um eine verlässliche Organisation der Betreuung sicherzustellen.
Die Anmeldung für die Ferienbetreuung im Schuljahr 2026/2027 erfolgt separat zu den jeweiligen Ferien.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anmeldung keine automatische Zusage für einen bestimmten Betreuungsplatz oder Standort darstellt. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden alle eingegangenen Anmeldungen geprüft. Anschließend erfolgt – bei Vorliegen der Voraussetzungen – eine entsprechende Aufnahmebestätigung.
Aufgrund der Vielzahl an Anmeldungen kann die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen. Es wird gebeten, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Eine Rückmeldung erfolgt rechtzeitig vor Schulbeginn.
Änderungen im Betreuungsangebot ab dem Schuljahr 2026/2027
Das Betreuungsangebot während der Schulzeit richtet sich nach der jeweils besuchten Schulart. Die Betreuungsmodule an Halbtagsgrundschulen unterscheiden sich teilweise von denen an offenen Ganztagsgrundschulen.
Die kommunale Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 wurde weiterentwickelt und anschließend dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt. Informationen zur Betreuung während der Herbstferien 2026 sowie zu den folgenden Schulferien werden jeweils auf der Homepage veröffentlicht.
Weitere Informationen
Zur Information über Buchungsoptionen sowie das Betreuungsangebot an den jeweiligen Schularten und Standorten fand am 15.04. eine Informationsveranstaltung statt.
Vielen Dank für die rege Teilnahme und Ihre Beteiligung. Wie angekündigt haben wir die gezeigte Präsentation zum download hinterlegt.
Für weitere Fragen steht die E-Mail-Adresse ganztagsbetreuung(at)waiblingen.de zur Verfügung.
Außerdem erreichen Sie bei allen Fragen zur Buchung die
Hotline unter 07151/5001-2828 (Montag-Freitag 09 Uhr bis 12 Uhr)