Coronaverordnungen
Die nachfolgenden Informationen sind chronologisch nach Datum geordnet.
AKTUELLES:
Die jeweils aktuell gültigen Coronaverordnungen der Landesregierung finden Sie auf den Internetseiten des Landes. Bitte klicken Sie >> hier.
Archiv
Update vom 22.12.2021:
Die Stadt Waiblingen hat im Wege einer Allgemeinverfügung ein Versammlungsverbot erlassen. Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt am 23.12.2021 öffentlich bekanntgemacht und tritt am darauffolgenden Tag, 24.12.2021, in Kraft.
Update vom 20.12.2021:
Das Land hat die Coronaverordnung BW geändert. Die geänderten Regelungen gelten ab 20.12.2021.
Update vom 03.12.2021:
Das Land hat heute am späten Abend die Coronaverordnung BW geändert und notverkündet. Die geänderten Regelungen treten bereits am 04.12.2021 in Kraft.
Update vom 23.11.2021:
Das Land hat am heutigen Abend die Coronaverordnung BW geändert und notverkündet. Die geänderten Regelungen treten bereits am 24.11.2021 in Kraft.
Update vom 28.10.2021:
Das Land hat eine geänderte Coronaverordnung BW erlassen. Die geänderten Regelungen traten am heutigen 28.10.2021 in Kraft.
Update vom 17.10.2021:
Das Land hat eine geänderte Coronaverordnung Schule erlassen. Die neuen Regelungen treten am 18.10.2021 in Kraft.
Update vom 13.10.2021:
Das Land hat heute eine geänderte Coronaverordnung BW erlassen und notverkündet. Die geänderte Verordnung tritt am 15.10.2021 in Kraft.
Update vom 15.09.2021:
Das Land hat eine neue Coronaverordnung Baden-Württemberg erlassen, die am 16.09.2021 in Kraft tritt.
Ebenso wurde eine neue Coronaverordnung Absonderung erlassen, die am 14.09.2021 in Kraft trat.
Update vom 12.09.2021:
Am heutigen Sonntag, 12.09.2021, hat das Kultusministerium BW eine geänderte Coronaverordnung Schule erlassen und notverkündet. Die Verordnung tritt bereits am 13.09.2021 in Kraft.
Ebenso hat das Kultusministerium BW heute eine geänderte Coronaverordnung Kita erlassen und notverkündet. Auch diese Regelung tritt bereits am 13.09.2021 in Kraft.
Update vom 29.08.2021:
Die Landesregierung hat folgende neue Coronaverordnungen erlassen:
Coronaverordnung Schule, gültig ab 28.08.2021
Coronaverordnung Kita, gültig ab 28.08.2021
Coronaverordnung Absonderung, gültig ab 28.08.2021
Coronaverordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, gültig ab 25.08.2021;
Coronaverordnung Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit, gültig ab 24.08.2021
Mit der neuen Coronaverordnung Absonderung traten Erleichterungen insbesondere für Schülerinnen und Schüler sowie für Grundschul- und Kitakinder in Kraft – verbunden mit einer gezielten Testung für mehr Sicherheit in Schule und Kita.
Update vom 22.08.2021:
Das Land hat folgende neue bzw. geänderte Coronaverordnungen erlassen und notverkündet:
Coronaverordnung Sport, gültig ab 22.08.2021
Coronaverordnung Musikschulen und Kunstschulen, gültig ab 21.08.2021
Coronaverordnung Bäder und Saunen, gültig ab 21.08.2021
Update vom 15.08.2021:
Die Landesregierung hat die Coronaverordnung BW geändert. Die geänderte Coronaverordnung BW tritt am 16.08.2021 in Kraft.
Update vom 24.07.2021:
Die Landesregierung hat die Coronaverordnung BW geändert und die geänderte Verordnung notverkündet. Die geänderte Coronaverordnung BW tritt am 26.07.2021 in Kraft.
Update vom 25.06.2021:
Die Landesregierung hat eine neue Coronaverordnung BW erlassen und notverkündet. Die neue Verordnung tritt am 28.06.2021 in Kraft.
Update vom 20.06.2021:
Die Landesregierung hat die Coronaverordnung BW geändert. Die geänderte Fassung tritt am 21.06.2021 in Kraft.
Das Kultusministerium BW hat eine neue Coronaverordnung Schule erlassen, die ab 21.06.2021 gilt.
Update vom 15.06.2021:
Das Land hat eine neue Coronaverordnung Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit erlassen, die ab 16.06.2021 gilt.
Update vom 08.06.2021:
Das Land hat eine neue Coronaverordnung Religiöse Veranstaltungen und Bestattungen erlassen, die ab 09.06.2021 gilt.
Update vom 06.06.2021:
Das Kultusministerium BW hat am heutigen Sonntag zwei neue Coronaverordnungen erlassen und notverkündet. Beide Verordnungen treten am 07.06.2021 in Kraft:
Coronaverordnung Sport
Coronaverordnung Musikschulen und Kunstschulen.
Update vom 05.06.2021:
Das Kultusministerium BW hat zwei neue Coronaverordnungen erlassen und notverkündet. Beide Verordnungen treten am 07.06.2021 in Kraft:
Coronaverordnung Schule
Coronaverordnung Kita
Update vom 03.06.2021:
Die Landesregierung hat am heutigen Nachmittag eine geänderte Coronaverordnung BW erlassen, die vom 04.06.2021 bis 06.06.2021 gilt.
Darüber hinaus hat die Landesregierung eine weitere geänderte Coronaverordnung BW erlassen, die am 07.06.2021 in Kraft tritt.
Update vom 22.05.2021:
Die Landesregierung hat am 21. Mai 2021 die folgenden neuen Verordnungen erlassen, die seit 22. Mai gelten:
Coronaverordnung Absonderung
Coronaverordnung Bäder und Saunen.
Update vom 16.05.2021:
Die Landesregierung hat eine neue Coronaverordnung Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit erlassen und notverkündet. Die neue Verordnung tritt am 17.05.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Verordnung zur Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit außer Kraft.
Update vom 13.05.2021:
Die Landesregierung hat eine neue Coronaverordnung Baden-Württemberg erlassen und notverkündet. Die neue Verordnung gilt ab 14.05.2021.
Die bisherige Coronaverordnung des Landes zur Einreise-Quarantäne wurde aufgehoben. Stattdessen gilt nun die einheitliche Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes.
Außerdem hat das Land eine neue Coronaverordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen erlassen, die am 14.05.2021 in Kraft tritt.
Das Land hat folgende Verordnungen aufgehoben und die bisherigen Spezialregelungen in die neue Coronaverordnung BW übernommen:
Coronaverordnung Messen
Coronaverordnung Reisebusse
Coronaverordung Saisonarbeit in der Landwirtschaft
Coronaverordnung Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung.
Update vom 02.05.2021:
Die Landesregierung hat erneut eine geänderte Fassung der Coronaverordnung Baden-Württemberg erlassen. Die geänderte Fassung gilt ab 03.05.2021.
Update vom 24.04.2021:
Die Landesregierung hat eine geänderte Fassung der Coronaverordnung Baden-Württemberg erlassen. Die geänderte Fassung gilt ab 24.04.2021.
Update vom 18.04.2021:
Die Landesregierung hat eine geänderte Fassung der Coronaverordnung Baden-Württemberg erlassen. Die geänderte Fassung gilt ab 19.04.2021.
Außerdem hat das Land eine geänderte Coronaverordnung Absonderung erlassen, die ebenfalls am 19.04.2021 in Kraft tritt.
Update vom 12.04.2021:
Die Landesregierung hat eine geänderte Fassung der Coronaverordnung Baden-Württemberg erlassen. Die geänderte Fassung gilt ab 12.04.2021.
Update vom 01.04.2021:
Das Kultusministerium BW hat eine neue Verordnung für religiöse Feiern und Bestattungen erlassen, die ab 01.04.2021 gilt.
Update vom 30.03.2021:
Die Landesregierung hat eine geänderte Coronaverordnung Absonderung erlassen, die die Quarantäne von infizierten Personen und von Kontaktpersonen regelt. Die geänderte Coronaverordnung Absonderung gilt ab 30.03.2021.
Update vom 28.03.2021:
Die Landesregierung hat eine neue Coronaverordnung Baden-Württemberg erlassen und notverkündet. Sie tritt bereits am morgigen 29.03.2021 in Kraft.
Update vom 20.03.2021:
Die Landesregierung hat in der vergangenen Nacht Änderungen der Coronaverordnung Baden-Württemberg erlassen und notverkündet. Die geänderte Verordnung tritt am 22.03.2021 in Kraft.
Update vom 18.03.2021:
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am 17.03.2021 die Regelungen der "Coronaverordnung Absonderung" Baden-Württemberg außer Kraft gesetzt, wonach Kontaktpersonen von Menschen, die mit einer mit einer Virusvariation infizierten Person in Berührung gekommen sind, sich ebenfalls absondern müssen.
Für „haushaltsangehörige Personen“, „Kontaktpersonen der Kategorie I“ sowie „Kontaktpersonen der Kategorie Cluster-Schüler“ dürfte ein hinreichender Ansteckungsverdacht anzunehmen sein, so der VGH. Für „Kontaktpersonen der Kontaktpersonen“ gelte dies hingegen voraussichtlich nicht. Nach der Bewertung des Robert Koch-Instituts könnten Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen der Kategorie I nicht ohne weiteres - alleine wegen ihrer Haushaltszugehörigkeit - als ansteckungsverdächtig eingeordnet werden. Konkret nachvollziehbare und belastbare tatsächliche Grundlagen, die eine von dem Robert Koch-Institut abweichende epidemiologische Einschätzung rechtfertigen würden, habe die Landesregierung nicht benannt, so der VGH.
Es ist nun damit zu rechnen, dass die Landesregierung die Coronaverordnung Absonderung zeitnah entsprechend ändert.
Update vom 07.03.2021:
Die Landesregierung hat am heutigen Sonntag Nachmittag eine neue Coronaverordnung Baden-Württemberg erlassen und notverkündet. Die Verordnung tritt bereits heute Nacht um 0.00 Uhr in Kraft.
Update 27.02.2021:
Die Landesregierung hat die Coronaverordnung BW geändert. Die Änderungen treten am 01.03.2021 in Kraft. Hier finden Sie die geänderte Coronaverordnung mit Wirkung ab 01.03.2021.
Update 25.02.2021:
Die Landesregierung hat eine geänderte Coronaverordnung Einreise-Quarantäne sowie eine geänderte Coronaverordnung Absonderung (Regelung der Quarantänedauer usw.) erlassen. Beide geänderten Verordnungen traten bereits am heutigen 25.02.2021 in Kraft.
Update 13.02.2021:
Die Landesregierung hat am heutigen Abend eine geänderte Coronaverordnung Baden-Württemberg erlassen. Die geänderten Regelungen treten am 15.02.2021 in Kraft.
Update 11.02.2021:
Gestern am späten Abend hat die Landesregierung eine geänderte Coronaverordnung Baden-Württemberg verkündet. Die geänderten Regelungen traten am 11.02.2021 um 0.00 Uhr in Kraft.
Änderungen zum 11. Februar 2021.
Zu den Änderungen teilte das Land folgendes mit:
Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen werden zum 11. Februar 2021 aufgehoben. Damit setzt das Land ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim um.
Die Gesundheitsämter vor Ort können nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umsetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist. Dies ist nicht über die Corona-Verordnung geregelt, sondern über einen Erlass des Sozialministeriums. Über mögliche Beschränkungen informieren die Stadt- und Landkreise vor Ort.
Update 30.01.2021:
Die Landesregierung hat heute die Coronaverordnung Baden-Württemberg erneut geändert. Die geänderten Regelungen treten am 01.02.2021 in Kraft.
Update 23.01.2021:
Die Landesregierung hat heute die Coronaverordung Baden-Württemberg erneut geändert. Die geänderten Regelungen treten überwiegend am 25.01.2021 in Kraft, manche Regelungen gelten erst ab 27.01.2021.
Update 18.01.2021:
Die Landesregierung hat eine neue Coronaverordnung Einreise-Quarantäne erlassen. Sie trat am heutigen 18.01.2021 in Kraft.
Update 16.01.2021:
Die Landesregierung hat die Coronaverordnung BW geändert und die neue Fassung heute erlassen und notverkündet. Die neue Fassung der Coronaverordnung tritt am 18.01.2021 in Kraft.
Update 11.01.2021:
Die Landesregierung hat gestern eine neue Coronaverordnung Einreise-Quarantäne erlassen und notverkündet. Die neue Verordnung trat bereits am heutigen 11.01.2021 in Kraft.
Außerdem wurde eine neue Coronaverordnung Absonderung erlassen, die ebenfalls am 11.01.2021 in Kraft trat.
Update 09.01.2021:
Die Landesregierung hat in der vergangenen Nacht eine neue Fassung der Coronaverordnung Baden-Württemberg erlassen und notverkündet. Die neuen Regelungen treten am 11.01.2021 in Kraft.
Update 23.12.2020:
Das Land hat gestern eine neue Coronaverordnung Einreise-Quarantäne erlassen, die am heutigen
23.12.2020 in Kraft trat.
Die Stadt Waiblingen hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Eil- und Spontanversammlungen erlassen und durch Veröffentlichung im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Update 17.12.2020:
Das Land hat einen aktualisierten Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regelungen veröffentlicht, der ab dem heutigen 17.12.2020 gilt.
Update 15.12.2020, 23.30 Uhr:
Die Landesregierung hat vor wenigen Minuten eine neue Coronaverordnung Baden-Württemberg erlassen und bekanntgemacht. Diese neue Verordnung tritt bereits am 16.12.2020, 0.00 Uhr, in Kraft. Diese Verordnung ersetzt die bisherige Coronaverordnung Baden-Württemberg vom 11.12.2020.
Die neue Coronaverordnung regelt die Ausgangsbeschränkungen tagsüber und nachts, die Schließung von bestimmten Ladengeschäften und Einrichtungen usw.
Update 11.12.2020, 23 Uhr:
Die Landesregierung hat heute am späten Abend eine neue Coronaverordnung Baden-Württemberg erlassen. Sie tritt bereits am 12.12.2020, 0.00 Uhr, in Kraft und regelt Ausgangsbeschränkungen sowohl tagsüber als auch nachts.
Update 01.12.2020:
Die Landesregierung hat erneut eine Coronaverordnung Absonderung verkündet. Sie tritt am 02.12.2020 in Kraft und ersetzt die die bisherige Coronaverordnung Absonderung, die seit 28.11.2020 galt.
Update 30.11.2020:
Die Landesregierung hat heute eine neue Coronaverordnung Baden-Württemberg erlassen und verkündet. Die neue Verordnung tritt bereits am morgigen 01.12.2020 in Kraft.
Update 27.11.2020:
Die Landesregierung hat heute eine neue Coronaverordnung Absonderung verkündet, die bereits am morgigen 28.11.2020 in Kraft tritt.
Update 18.11.2020:
Die Landesregierung hat gestern die folgenden Verordnungen geändert und notverkündet, so dass sie bereits am heutigen 18.11.2020 um 0.00 Uhr in Kraft traten:
Coronaverordnung Baden-Württemberg
Coronaverordnung BW - Einreise-Quarantäne.
Update 08.11.2020:
Die Landesregierung hat folgende Coronaverordnungen geändert:
Coronaverordnung Einreise-Quarantäne.
Coronaverordnung Angebote Kinder- und Jugendsozialarbeit.
Update 01.11.2020, 14 Uhr:
Die Landesregierung hat heute die Coronaverordnung Baden-Württemberg geändert und die geänderte Fassung vor wenigen Minuten notverkündet. Die Änderungen treten bereits am morgigen 02.11.2020 in Kraft.
Update 23.10.2020:
Das Kultusministerium hat gestern die Coronaverordnung Sport und die Coronaverordnung Musik- und Kunstschulen geändert. Beide geänderten Verordnungen traten bereits heute in Kraft.
Damit sind nun sowohl beim Trainingsbetrieb in Sportvereinen als auch beim Unterricht in Musikschulen und Kunstschulen wieder Gruppen bis maximal 20 Personen erlaubt - unter Einhaltung der in den Verordnungen genannten Regelungen.
Update 21.10.2020:
Das Kultusministerium hat heute Nachmittag eine Änderung der Coronaverordnung Schule erlassen. Die geänderte Verordnung tritt bereits am morgigen 22.10.2020 in Kraft.
Der Rems-Murr-Kreis hat seine Allgemeinverfügung zu Feierlichkeiten vom 17.10.2020
aufgehoben. Außerdem hat der Kreis seine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht geändert.
Die Allgemeinverfügung zur SperrstundeUpdate 23.10.2020: hat weiterhin in der bisherigen Form Gültigkeit.
Update 18.10.2020:
Die Landesregierung hat die Pandemiestufe 3 ausgerufen und Änderungen der Coronaverordnung verkündet. Die geänderte Coronaverordnung Baden-Württemberg tritt am 19.10.2020 in Kraft.
Insbesondere folgende Änderungen gelten landesweit ab Montag, 19. Oktober 2020:
Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung "in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen" (Fußgängerzonen, Gehwege usw.) und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.
Ansammlungen: maximal zehn Personen oder zwei Hausstände.
Privates Zusammentreffen von Personen: maximal zehn Personen oder zwei Hausstände.
Teilnehmerzahl für Veranstaltungen: maximal 100 Personen.
Update 17.10.2020:
Der Rems-Murr-Kreis hat den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche überschritten ("rote Ampel") und ist damit, wie zahlreiche andere Landkreise in Baden-Württemberg, "Risikogebiet". Daher gelten ab 18. Oktober 2020 weitergehende Einschränkungen. Das Landratsamt hat heute hierzu neue Allgemeinverfügungen erlassen:
- Allgemeinverfügung Feierlichkeiten
- Allgemeinverfügung Infektionsschutz und Maskenpflicht
- Allgemeinverfügung Sperrstunde
- Antworten auf häufige Fragen (FAQs) zu den Allgemeinverfügungen des Kreises
- Pressemitteilung des Landratsamtes
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hatte erst am späten Freitag Abend, 16. Oktober 2020, mit einem Erlass alle Landkreise in Baden-Württemberg angewiesen, die Bund-Länder-Beschlüsse, die am Mittwoch, 14. Oktober 2020 gefasst worden waren, umzusetzen. Im Rems-Murr-Kreis erfolgte die Umsetzung daraufhin am heutigen Samstag, zunächst im Landratsamt, darauf folgend in den Kommunalverwaltungen.
Update 15.10.2020:
Die Landesregierung hat heute eine neue Coronaverordnung Schule sowie eine neue Coronaverordnung Religiöse Feiern und Bestattungen erlassen und notverkündet. Beide Verordnungen gelten ab 16.10.2020.
Update 14.10.2020, 19 Uhr:
Im Rems-Murr-Kreis wurde heute der Schwellenwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten. Daher hat der Landkreis in einer Allgemeinverfügung die zwingend erforderliche Beschränkung der Teilnehmerzahlen bei privaten Feiern heute notverkündet. Die Verfügung tritt am morgigen 15.10.2020 in Kraft und gilt für alle Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis. In öffentlichen Räumen sind diese nur noch mit maximal 50 Personen möglich, in privaten Räumen sind maximal 25 Personen erlaubt.
Update 11.10.2020, 21 Uhr:
Die Landesregierung hat am 11.10.2020 erneut eine geänderte Coronaverordnung Baden-Württemberg erlassen und notverkündet. Die geänderte Verordnung tritt am 12.10.2020 in Kraft. Außerdem hat das Land einen aktualisierten Bußgeldkatalog veröffentlicht, der ebenfalls ab 12.10.2020 gilt.
Update 11.10.2020, 16 Uhr:
Die Landesregierung hat am 10.10.2020 eine geänderte Coronaverordnung Baden-Württemberg verkündet. Diese gilt (nur) am 11.10.2020.
Update 08.10.2020:
Die Landesregierung hat heute eine neue Coronaverordnung Sport veröffentlicht. Sie tritt bereits am 09.10.2020 in Kraft. Die bisherige Coronaverordnung Sport vom 18.09.2020 tritt damit außer Kraft.
Update 06.10.2020:
Am 27.03.2020 hatte das Landratsamt Rems-Murr-Kreis eine Allgemeinverfügung zur Quarantäne erlassen. Diese Verfügung wird nun geändert, denn "aufgrund der sich ständig verändernden epidemischen Lage und der Erlangung neuer Erkenntnisse über das Corona-Virus hat das Robert-Koch-Institut seine Empfehlungen u. a. hinsichtlich der Isolierungsdauer von 14 auf 10 Tage geändert sowie die Definition, welche Personen als enge Kontaktpersonen gelten, ausgeweitet". Die Änderung der Verfügung muss nun allerdings jede Kommune im Kreis selber durchführen und bekanntmachen.
Die Stadt Waiblingen hat daher am 06.10.2020 die Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung des Kreises erlassen und durch diese Veröffentlichung im Internet bekannt gemacht. Die Verfügung wird auch im Amtsblatt der Stadt Waiblingen ("Staufer-Kurier") in der Ausgabe vom 08.10.2020 abgedruckt werden.
Update 30.09.2020:
Die Landesregierung hat die Coronaverordnung Baden-Württemberg vom 23.06.2020 am 22.09.2020 geändert und die Änderungen am 29.09.2020 bekannt gemacht. Die geänderte Verordnung tritt bereits am 30.09.2020 in Kraft.
Update 18.09.2020:
Die Landesregierung hat heute die Coronaverordnung Sport geändert und notverkündet. Die geänderte Verordnung tritt somit bereits am morgigen 19.09.2020 in Kraft.
Durch die geänderte Verordnung dürfen bereits an diesem Wochenende bei Veranstaltungen von Spitzen- und Profisport wieder deutlich mehr Zuschauer in Hallen und Stadien in Baden-Württemberg kommen. Die neue Regelung für Wettkämpfe und Wettbewerbe im Spitzen- und Profisport sieht detailliert vor, dass in einer sechswöchigen Testphase bei Sportstätten mit einer Kapazität von bis zu 5.000 Personen bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer einen Sportwettkampf vor Ort verfolgen dürfen. Wenn die Kapazität mehr als 5.000 Plätze beträgt, sind maximal 20 Prozent der im Regelbetrieb zulässigen Zuschaueranzahl möglich.
Update 09.09.2020:
Die Landesregierung hat heute folgende Coronaverordnungen veröffentlicht:
Coronaverordnung Saisonarbeit in der Landwirtschaft (neu), gültig ab 11.09.2020,
Coronaverordnung Bäder und Saunen (ersetzt die bisherige Verordnung Bäder und Saunen), gültig ab 14.09.2020.
Update 07.09.2020:
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat heute die bereits Ende August angekündigte neue Coronaverordnung Schule veröffentlicht. Sie tritt am 14.09.2020 in Kraft.
Den Link zu den in der Verordnung erwähnten Hygienehinweisen des Kultusministeriums finden Sie >> hier.
Update 05.09.2020:
Das Land hat einen neuen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Einreise-Quarantänebestimmungen veröffentlicht
Update 03.09.2020:
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat heute zwei neue Verordnungen erlassen:
Coronaverordnung Sport
Coronaverordnung Musikschulen und Kunstschulen.
Beide Verordnungen treten am 14.09.2020 in Kraft und ersetzen dann die entsprechenden bisherigen Verordnungen, die erst vor wenigen Tagen geändert worden waren.
Update 02.09.2020:
Die Landesregierung hat die Coronaverordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, deren aktuelle Fassung am 29.08.2020 in Kraft trat, am 31.08.2020 schon wieder geändert. Die jetzige neue Fassung trat am 01.09.2020 in Kraft.
Update 28.08.2020:
Die Landesregierung hat heute verkündet, dass einige Coronaverordnungen des Landes, die am 31.08.2020 ausgelaufen wären, mit Wirkung vom 29.08.2020 verlängert werden und deren Geltungsdauer an die Geltungsdauer der eigentlichen Coronaverordnung Baden-Württemberg, Stand 06.08.2020, angepasst wird.
Diese Verordnungen sind:
Coronaverordnung Einreise-Quarantäne
Coronaverordnung Messen und Ausstellungen
Coronaverordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Coronaverordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Coronaverordnung Reisebusse
Coronaverordnung Beherbergungsverbot
Coronaverordnung WfbM
Coronaverordnung Datenverarbeitung.
Außerdem hat das Land die
Coronaverordnung Musikschulen und Kunstschulen
Coronaverordnung Bäder und Saunen
bis zum 13.09.2020 verlängert.
Die Coronaverordnung Sport gilt nun teilweise bis zum 13.09.2020, teilweise so lange wie die Coronaverordnung BW.
Update 18.08.2020:
Das Land hat am 17.08.2020 einen neuen Bußgeldkatalog erlassen und damit die Untergrenze für Bußgelder bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im ÖPNV angehoben. Das Sozialministerium Baden-Württemberg teilte hierzu mit: "Die Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln können durch konsequentes Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung das Infektionsrisiko wirksam senken. Verkehrsministerium und Sozialministerium erinnern gemeinsam an die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen sowie in Bahnhöfen, an Haltestellen und auf Bahnsteigen. Gerade angesichts einer möglichen zweiten Infektionswelle muss alles getan werden, um die Risiken einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu verkleinern. Da sich aber ein wachsender Teil der Fahrgäste nicht an die Maskenpflicht hält, hat das Land die Untergrenze für Bußgelder bei Verstößen angehoben. Bei fehlendem Mund-Nasenschutz im ÖPNV konnte bislang ein Bußgeld zwischen 25 und 250 Euro auferlegt werden. Angesichts der zunehmenden Nachlässigkeit und bisweilen mutwilligen Disziplinlosigkeit beim Befolgen der Maskenpflicht im ÖPNV wurde die Untergrenze des Bußgeldes nun deutlich erhöht: Künftig werden mindestens 100 Euro fällig. Der maximale Betrag von 250 Euro hat weiterhin Bestand."
Update 06.08.2020:
Das Kultusministerium BW hat eine geänderte Coronaverordnung Kita veröffentlicht, die heute in Kraft tritt.
Update 05.08.2020:
Die Landesregierung hat heute nachmittag eine neue Fassung der Coronaverordnung Baden-Württemberg veröffentlicht, die bereits am morgigen 06.08.2020 in Kraft tritt.
Auf seiner Homepage teilt das Sozialministerium BW die folgenden wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Verordnung mit:
Laufzeit:
Die Geltungsdauer der Coronaverordnung BW wird bis zum 30. September 2020 verlängert (die bisherige Coronaverordnung BW hätte bis zum 31. August 2020 gegolten).
Mund-Nasen-Bedeckung:
Ab dem 14. September 2020 muss an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Datenverarbeitung:
Die Alternativmöglichkeit zur Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Datenerhebung wird gestrichen. E-Mail-Adressen genügen künftig nicht mehr zur Nachverfolgung.
Bei Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten entfällt die Pflicht zur Datenerhebung.
In Betriebskantinen muss nur bei externen Gästen eine Datenverarbeitung erfolgen.
Update 15.07.2020:
Die Landesregierung hat folgende Coronaverordnungen neu erlassen bzw. geändert:
Coronaverordnung Messen, gültig ab 15. Juli 2020
Coronaverordnung Einreise-Quarantäne, gültig ab 15. Juli 2020
Coronaverordnung Beherbergungsverbot, gültig ab 16. Juli 2020 (gleichzeitig tritt die Verordnung vom 25. Juni 2020 außer Kraft)
Update 10.07.2020:
Die Landesregierung hat eine neue Coronaverordnung für Werkstätten für behinderte Menschen (CoronaVO WfbM) erlassen. Sie tritt am 23. Juli 2020 in Kraft und löst die CoronaVO WfMB vom 18. März 2020 ab.
Update 08.07.2020:
Die Landesregierung hat eine neue Coronaverordnung für Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung erlassen. Sie tritt am 14. Juli 2020 in Kraft.
Update 30.06.2020:
Das Land hat in den letzten Tagen zahlreiche neue Verordnungen erlassen bzw. geändert, außerdem werden einige bestehende Verordnungen aufgehoben. Mit diesen Änderungen der Landesverordnungen gehen Lockerungen einher, zahlreiche Einschränkungen entfallen. In diesem Zuge ändert sich auch die bisherige Maskenpflicht auf dem Waiblinger Wochenmarkt hin zum Maskengebot. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung Wochenmarkt tritt am 01.07.2020 in Kraft.
Nachfolgend soll ein Überblick über die Veränderungen bei den Landesverordnungen gegeben werden:
a.) Eine neue Coronaverordnung BW wurde erlassen, die am 01.07.2020 in Kraft tritt. Sie ersetzt die Coronaerordnung BW vom 09.05.2020, deren Geltungsdauer bis zum 30.06.2020 begrenzt ist, samt den diversen Änderungen.
b.) Folgende weitere Verordnungen wurden erlassen, die am 01.07.2020 in Kraft treten, soweit nichts anderes vermerkt ist:
CoronaVO Kita (neu)
CoronaVO Schule (ersetzt die VO vom 16.06.2020)
CoronaVO Sport (neu, ersetzt teilweise die auslaufenden VOs Spitzensport, Sportstätten und Sportwettkämpfe)
CoronaVO Bäder und Saunen (neu, ersetzt teilweise die auslaufende VO Saunen vom 05.06.2020)
CoronaVO Angebote Kinder- und Jugendsozialarbeit (ersetzt die VO vom 29.05.2020)
CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen (ersetzt die auslaufende VO vom 22.05.2020)
CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (ersetzt die auslaufende VO vom 28.05.2020)
CoronaVO Reisebusse (ersetzt die auslaufende VO vom 10.06.2020)
CoronaVO Beherbergungsverbot (neu, trat am 26.06.2020 in Kraft)
c.) Die folgende Verordnung wurde geändert:
CoronaVO Einreise-Quarantäne (Änderungen traten am 30.06.2020 in Kraft).
d.) Die folgenden Verordnungen treten mit Ablauf des 30.06.2020 außer Kraft:
CoronaVO Bordgastronomie vom 04.06.2020
CoronaVO Reisebusse vom 10.06.2020
CoronaVO Einzelhandel vom 03.05.2020, zuletzt geändert am 08.06.2020
CoronaVO Vergnügungsstätten vom 10.05.2020
CoronaVO Kosmetik und medizinische Fußpflege vom 10.05.2020
CoronaVO Gaststätten vom 16.05.2020, zuletzt geändert am 28.05.2020
CoronaVO Beherbergungsbetriebe vom 23.05.2020
CoronaVO Freizeitparks vom 28.05.2020
CoronaVO Veranstaltungen vom 29.06.2020
CoronaVO Saunen vom 05.06.2020
CoronaVO Indoor-Freizeitaktivitäten vom 28.05.2020
CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vom 28.05.2020
CoronaVO Angebote Kinder- und Jugendsozialarbeit vom 29.05.2020, zuletzt geändert am 12.06.2020
CoronaVO Maskenpflicht in Praxen vom 29.05.2020
CoronaVO Private Veranstaltungen vom 08.06.2020, zuletzt geändert am 11.06.2020
CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen vom 22.05.2020, zuletzt geändert am 04.06.2020
CoronaVO Spitzensport vom 10.04.2020, zuletzt gändert am 04.06.2020
CoronaVO Sportstätten 04.06.2020
CoronaVO Sportwettkämpfe vom 10.06.2020.
Update 30.06.2020:
Das Land hat eine neue Coronaverordnung Schulen erlassen, die am 01.07.2020 in Kraft tritt. Gleichzeitig tritt dann die Coronaverordnung Schulen vom 16.06.2020 außer Kraft.
Außerdem hat das Land eine Coronaverordnung Kita erlassen, die ebenfalls am 01.07.2020 in Kraft tritt.
Update 29.06.2020:
Das Land hat die Coronaverordnung Einreise-Quarantäne geändert. Die geänderte Fassung tritt am 30.06.2020 in Kraft.
Update 27.06.2020:
Das Land hat eine neue Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit erlassen, die am 01.07.2020 in Kraft tritt. Die bisherige Verordnung Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit tritt mit Ablauf des 30.06.2020 außer Kraft.
Update 26.06.2020:
Das Land hat die folgenden neuen Verordnungen erlassen, die alle am 01.07.2020 in Kraft treten:
- Coronaverordnung Reisebusse.
- Coronaverordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
- Coronaverordnung Sport. Diese Verordnung ersetzt ab 1. Juli die Coronaverordnung Spitzensport vom 10. April, die Coronaverordnung Sportstätten vom 4. Juni sowie die Coronaverordnung Sportwettkämpfe vom 10. Juni 2020.
- Coronaverordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen. Diese Verordnung ersetzt ab 1. Juli die Coronaverordnung Musik- und Jugendkunstschulen vom 22. Mai 2020.
- Coronaverordnung Bäder und Saunen.
- Coronaverordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Diese Verordnung ersetzt ab 1. Juli die bisherige Coronaverordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vom 28. Mai 2020.
Update 25.06.2020:
Das Land hat heute eine Coronaverordnung Beherbergungsverbot erlassen, die am morgigen 26.06.2020 in Kraft tritt.
Darüber hinaus hat die Landesregierung über die Medien angekündigt: "Der Betrieb von Sportstätten, Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen, von Bädern sowie von Musikschulen und Jugendkunstschulen werden vom Kultusministerium gemeinsam mit dem Sozialministerium in separaten Verordnungen geregelt, die noch im Laufe der Kalenderwoche 26 verkündet und ebenfalls ab dem 1. Juli 2020 gültig sein werden."
Die entsprechenden Verordnungen sind derzeit noch nicht erlassen.
Update 23.06.2020:
Die Landesregierung hat heute eine neue Coronaverordnung erlassen, die am 1. Juli 2020 in Kraft tritt.
Das Staatsministerium Baden-Württemberg hat hierzu auf seiner Homepage angekündigt:
Ab dem 1. Juli
- dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Es gibt dann keine Unterscheidung mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen.
- ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept mehr nötig. Dies gilt etwa für Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.
- sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt (z.B. Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen, Mitarbeiterversammlungen).
Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt.
Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.
Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiter untersagt.
Clubs, Diskotheken und Prostitutionsstätten dürfen weiterhin nicht öffnen. Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.
Folgende Verordnungen des Landes sollen ab dem 1. Juli entfallen (hier gelten dann die in der neuen Coronaverordnung festgelegten Regelungen):
Vergnügungsstätten
Kosmetik und medizinische Fußpflege
Beherbergungsbetriebe
Freizeitparks
Gaststätten
Bordgastronomie
Veranstaltungen
Private Veranstaltungen
Indoor-Freizeitaktivitäten
Maskenpflicht in Praxen
Update 16.06.2020:
Die Landesregierung hat heute eine neue Coronaverordnung Schulen verkündet. Diese tritt am 29.06.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt dann die Coronaverordnung BW Schulen vom 27.05.2020 außer Kraft.
Entsprechend der Coronaverordnung Baden-Württemberg, deren Geltungsdauer das Land im Wesentlichen bis 30.06.2020 verlängert hat, wurde die Allgemeinverfügung Wochenmarkt der Stadt Waiblingen geändert.
Das Land hat die Coronaverordnung Baden-Württemberg bereits wieder aktualisiert. Die neue Fassung tritt am 29.06.2020 in Kraft.
Update 15.06.2020:
Seit heute ist eine aktualisierte Fassung der Coronaverordnung Baden-Württemberg in Kraft.
Das Land hat außerdem die Coronaverordnung Einreise-Quarantäne geändert. Die neue Fassung tritt am 16.06.2020 in Kraft.
Update 12.06.2020:
Das Land hat gestern seine Coronaverordnung Private Veranstaltungen, die seit 09.06.2020 in Kraft war, bereits wieder geändert. Die neue Fassung trat am 12.06.2020 in Kraft. Darin ist nun auch der Tanz des Brautpaares bei Hochzeiten geregelt.
Außerdem hat das Land seine Coronaverordnung Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit geändert. Die neue Fassung tritt am 15.06.2020 in Kraft.
Update 11.06.2020:
Das Land hat eine neue Coronaverordnung Reisebusse erlassen. Sie tritt am 15.06.2020 in Kraft.
Das Kultusministerium BW hat seine Coronaverordnung Gottesdienste und Bestattungen geändert und deren Geltungsdauer bis einschließlich 30.06.2020 verlängert. Inhaltliche Änderungen der Regelungen wurden nicht vorgenommen.
Update 10.06.2020:
Das Land hat seine seit 05.06.2020 geltende Coronaverordnung Sportwettkämpfe erneut geändert. Die neue Fassung tritt am 11.06.2020 in Kraft.
Update 09.06.2020, 14 Uhr:
Das Land hat seine Coronaverordnung geändert und unter anderem deren Geltungsdauer im Wesentlichen bis 30.06.2020 verlängert. Die geänderte Coronaverordnung BW tritt am morgigen 10.06.2020 in Kraft.
Update 09.06.2020, 9 Uhr:
Das Land hat gestern Abend seine Coronaverordnung Einzelhandel geändert. Die geänderte Verordnung gilt ab 09.06.2020.
Update 08.06.2020, 19.30 Uhr:
Das Land hat heute die neue Coronaverordnung Private Veranstaltungen erlassen. Danach sind - unter Einhaltung strikter Vorgaben, die in der Verordnung geregelt sind - private Veranstaltungen mit einer Personenzahl von maximal 99 Personen wieder möglich. Die Verordnung tritt am morgigen 09.06.2020 in Kraft. (Die Verordnung wurde inzwischen ersetzt durch eine neue Fassung vom 12.06.2020).
Update 08.06.2020, 13.30 Uhr:
Das Land hat heute aktualisierte Auslegungshinweise zur Coronaverordnung veröffentlicht, die die bisherigen Fassungen ersetzen.
Update 05.06.2020:
Das Land hat heute die Coronaverordnung Einreise-Quarantäne geändert. Die geänderte Fassung tritt am 06.06.2020 in Kraft (inzwischen ersetzt durch die neue Fassung vom 15.06.2020).
Update 04.06.2020, 22.30 Uhr:
Heute Abend hat das Land die folgenden Coronaverordnungen geändert und setzt sie bereits ab 05.06.2020, 0.00 Uhr, in Kraft:
- Coronaverordnung Musikschulen und Jugendkunstschulen
- Coronaverordnung Spitzensport
- Coronaverordnung Sportwettkämpfe (inzwischen ersetzt durch die neue Fassung vom 10.06.2020).
Update 04.06.2020, 19 Uhr:
Das Land hat heute eine neue Coronaverordnung Sportstätten veröffentlicht. Sie tritt am 06.06.2020 in Kraft. Am selben Tag tritt dann die derzeitige Coronaverordnung Sportstätten vom 02.06.2020 außer Kraft.
Update 03.06.2020:
Das Kultusministerium BW hat heute Abend die Änderung der Coronaverordnung für Gottesdienste und Bestattungen bekannt gemacht. Die geänderte Verordnung tritt bereits am 04.06.2020 um 0.00 Uhr in Kraft.
Update 01.06.2020:
Das Land hat eine weitere konsolidierte Fassung der Coronaverordnung erlassen, die ab 02.06.2020 gilt.
Update 30.05.2020:
Das Land hat gestern am späten Abend die folgenden weiteren Verordnungen erlassen und notverkündet:
- Coronaverordnung Veranstaltungen, gültig ab 30.05.2020.
- Coronaverordnung Maskenpflicht in Praxen, gültig ab 30.05.2020.
- Coronaverordnung Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit, gültig ab 02.06.2020 (inzwischen ersetzt durch neue Fassung vom 12.06.2020).
Update 29.05.2020:
Das Land hat die folgenden neuen bzw. geänderten Verordnungen erlassen:
- Coronaverordnung Indoor-Freizeitaktivitäten, gültig ab 29.05.2020.
- Coronaverordnung Freizeitparks, gültig ab 29.05.2020.
- Coronaverordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, gültig ab 02.06.2020 (gleichzeitig treten die Coronaverordnung Besuchsregelungen vom 14.05.2020 sowie die Coronaverordnung Tages- und Nachtpflege vom 22.05.2020 außer Kraft).
- Coronaverordnung Gaststätten, gültig vom 30.05. bis 01.06.2020.
- Coronaverordnung Gaststätten, gültig ab 02.06.2020.
- Verordnung des Sozialministeriums BW über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz, gültig ab 29.05.2020 bis 01.04.2021.
Darüber hinaus hat das Land bereits wieder aktualisierte Auslegungshinweise zur Coronaverordnung veröffentlicht, die die bisherigen Fassungen ersetzen.
Update 28.05.2020:
Das Land hat erneut aktualisierte Auslegungshinweise zur Coronaverordnung veröffentlicht, die die bisherigen Fassungen ersetzen.
Update 27.05.2020:
Das Land hat gestern am späten Abend seine Coronaverordnung vom 09.05.2020 erneut geändert und die Änderung verkündet. Diese zweite Änderungsverordnung gilt bereits ab heute.
Darüber hinaus hat das Land wieder eine konsolidierte Fassung der Coronaverordnung erstellt, in der die Änderung eingearbeitet ist, so dass auf einen Blick alle aktuellen Regelungen ersichtlich sind.
Außerdem wurde eine neue Coronaverordnung Schule erlassen. Diese tritt am 14.06.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt dann die Coronaverordnung Schule vom 14.05.2020 außer Kraft.
Update 23.05.2020:
Das Land hat die folgenden Verordnungen erlassen:
- Coronaverordnung Musik- und Jugendkunstschulen vom 22.05.2020, gültig ab 23.05.2020. Die bisherige Coronaverordnung Musik- und Jugendkunstschulen vom 05.05.2020 trat damit außer Kraft.
- Coronaverordnung Beherbergungsbetriebe vom 23.05.2020, gültig ab 29.05.2020.
- Coronaverordnung Sportstätten vom 22.05.2020, gültig ab 02.06.2020. Die bisherige Coronaverordnung Sportstätten vom 10.05.2020 tritt am 02.06.2020 außer Kraft.
- Coronaverordnung WfMB (Werkstätten für Menschen mit Behinderungen), die am 29.05.2020 in Kraft tritt und die bisherige Coronaverordnung WfMB ergänzt.
Außerdem hat das Land erneut aktualisierte Auslegungshinweise zur Coronaverordnung veröffentlicht, die die früheren Fassungen ersetzen.
Update 22.05.2020:
Das Land hat gestern eine Coronaverordnung Allgemeine Weiterbildung erlassen, die Regelungen zur Wiedereröffnung von Weiterbildungseinrichtungen wie z.B. Volkshochschulen enthält. Diese Verordnung trat am heutigen 22.05.2020 in Kraft.
Update 19.05.2020:
Das Land hat erneut aktualisierte Auslegungshinweise zur Coronaverordnung veröffentlicht, die die früheren Fassungen ersetzen.
Update 16.05.2020, 13.30 Uhr:
Das Land hat heute seine Coronaverordnung vom 09.05.2020 geändert und die Änderung verkündet. Diese erste Änderungsverordnung tritt am 18.05.2020 in Kraft. Darüber hinaus hat das Land eine konsolidierte Fassung der Coronaverordnung erstellt, in der die Änderung eingearbeitet ist, so dass auf einen Blick alle aktuellen Regelungen ersichtlich sind.
Zu den Änderungen und Lockerungen, die ab 18. Mai gelten, hat das Land Baden-Württemberg detaillierte Informationen und Hinweise auf der Homepage des Sozialministeriums veröffentlicht.
Außerdem hat das Land am 16.05.2020 veröffentlicht:
- aktualisierte Auslegungshinweise zur Coronaverordnung, die die früheren Fassungen ersetzen,
- eine neue Coronaverordung Gaststätten, gültig ab 18.05.2020. Die frühere Coronaverordnung Gaststätten vom 10.05.2020 wird aufgehoben,
- eine aktualisierte Coronaverordnung Einreise-Quarantäne, die die Fassung vom 11.05.2020 ersetzt.
Update 15.05.2020:
Das Land hat heute eine Coronaverordnung mit Besuchsregelungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erlassen, die am Montag, 18.05.2020, in Kraft tritt.
Update 14.05.2020, 20.30 Uhr:
Das Land hat heute die folgenden Verordnungen erlassen:
Coronaverordnung Schulen - diese regelt die weitere Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Sie gilt ab Montag, 18.05.2020, und ersetzt die Coronaverordnung Schulen vom 29.04.2020.
Coronaverordnung Sportwettkämpfe - diese regelt die Durchführung von sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen ohne Zuschauer. Sie tritt bereits am 15.05.2020 in Kraft.
Update 13.05.2020 20 Uhr:
Das Wirtschaftsministerium BW hat heute bereits wieder aktualisierte Auslegungshinweise zur Coronaverordnung veröffentlicht, die die früheren Fassungen ersetzen.
Update 12.05.2020, 19 Uhr:
Das Wirtschaftsministerium BW hat heute erneut aktualisierte Auslegungshinweise zur Coronaverordnung veröffentlicht, die die früheren Fassungen ersetzen.
Update 11.05.2020, 17 Uhr:
Das Wirtschaftsministerium BW hat aktualisierte Auslegungshinweise zur Coronaverordnung veröffentlicht.
Update 11.05.2020, 14 Uhr:
Das Land Baden-Württemberg hat gestern weitere neue bzw. aktualisierte Verordnungen erlassen:
Coronaverordnung Gaststätten (inzwischen ersetzt durch neue Fassung vom 16.05.2020).
Coronaverordnung Vergnügungsstätten.
Coronaverordnung Kosmetik, Friseure, Fußpflege, Tattoo-, Piercing-, Sonnen-, Nagelstudios
(diese Verordnung ersetzt die bisherige Verordnung Friseure und die bisherige Verordnung Fußpflege).
Geänderte Coronaverordnung Einreise-Quarantäne (inzwischen ersetzt durch neue Fassung vom 16.05.2020).
Update 10.05.2020, 19.30 Uhr:
Das Land hat heute eine Coronaverordnung Sportstätten veröffentlicht. Diese regelt den ab 11.05.2020 unter Beachtung von strikten Auflagen wieder teilweise möglichen Sportbetrieb.
Weitere Informationen sind zu finden auf der Seite des Sozialministeriums BW.
Update 09.05.2020:
Das Land hat heute eine neue Coronaverordnung mit Stand 09.05.2020 veröffentlicht. Sie gilt ab 11.05.2020.
Hinweise zur neuen Coronaverordnung stehen auf der Seite des Staatsministeriums BW.
Update 08.05.2020:
Das Wirtschaftsministerium BW hat neue Auslegungshinweise mit Stand 07.05.2020 zur Coronaverordnung veröffentlicht.
Das Sozialministerium BW hat erneut eine geänderte Verordnung Spitzensport erlassen, die ab 08.05.2020 gilt.
Update 07.05.2020:
Das Kultusministerium BW hat einen "Fahrplan für die weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs" veröffentlicht.
Für weitere Informationen des Kultusministeriums hierzu klicken Sie >> hier.
Darüber hinaus hat das Staatsministerium BW auf seiner Internetseite Informationen über die geplante schrittweise Wiedereröffnung von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben veröffentlicht.
Ebenso hat das Land einen aktualisierten Bußgeldkatalog veröffentlicht.
Update 06.05.2020:
In der heutigen Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer wurde über weitere Lockerungen der Coronaregeln - schrittweise ab 11. Mai 2020 - gesprochen. Es ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Verordnungen des Landes Baden-Württemberg am Wochenende beschlossen und veröffentlicht werden. So bald dies erfolgt ist, finden Sie die Verordnungen auch hier auf der Homepage der Stadt Waiblingen.
Update 03.05.2020, 19 Uhr:
Heute wurden vom Land die folgenden neuen bzw. aktualisierten Verordnungen erlassen:
Geänderte Coronaverordnung Einzelhandel (inzwischen ersetzt durch neue Verordnung vom 08.06.2020).
Geänderte Coronaverordnung Spitzensport.
Coronaverordnung Friseurbetriebe (inzwischen ersetzt durch neue Verordnung vom 10.05.2020).
Coronaverordnung Fußpflege (inzwischen ersetzt durch neue Verordnung vom 10.05.2020).
Überarbeitete Fassung der Auslegungshinweise zur Coronaverordnung.
Geänderte Verordnung für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfMB).
Geänderte Verordnung für Gottesdienste und Bestattungen, gültig ab 04.05.2020 (inzwischen ersetzt durch geänderte Verordnung vom 03.06.2020)
außerdem weitere Hinweise des Landes für die Durchführung von Gottesdiensten und anderen religiösen Feiern.
Nach Mitteilung des Sozialministeriums BW tritt die Corona-Verordnung Heimbewohner mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft. An ihre Stelle tritt § 6 Absatz 4a Corona-Verordnung.
Update 02.05.2020, 23 Uhr:
Das Land hat heute Abend die siebte Änderungsverordnung zur Coronaverordnung erlassen. Sie tritt am 04.05.2020 in Kraft.
Darüber hinaus hat das Land wieder eine konsolidierte Fassung der Coronaverordnung erstellt, in der die erste bis siebte Änderung eingearbeitet sind, so dass auf einen Blick alle aktuellen Regelungen ersichtlich sind.
Außerdem wurde eine überarbeitete Coronaverordnung Einreise-Quarantäne erlassen (inzwischen ersetzt durch neue Fassung vom 10.05.2020).
Update 30.04.2020, 14 Uhr:
Das Land hat eine Änderung der Coronaverordnung für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (CoronaVO WfMB) erlassen (inzwischen ersetzt durch neue Fassung vom 03.05.2020)
Update 29.04.2020, 22 Uhr:
Das Kultusministerium hat heute eine Verordnung über die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab 04.05.2020 erlassen.
Update 29.04.2020, 18 Uhr:
Unter den Maßgaben des Infektionsschutzes sollen ab 4. Mai 2020 in Baden-Württemberg wieder Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen stattfinden dürfen. Dies haben Landesregierung, Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbart. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums Baden-Württemberg. Klicken Sie >> hier.
Update 29.04.2020, 14 Uhr:
Wirtschaftsministerium und Sozialministerium Baden-Württemberg haben eine gemeinsame Richtlinie für Friseurbetriebe herausgegeben. Friseurbetriebe dürfen ab 4. Mai 2020 unter bestimmten Voraussetzungen, die in der Richtlinie festgelegt sind, wieder geöffnet haben.
Update 28.04.2020:
Das Land hat einen überarbeiteten Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Coronaverordnung veröffentlicht.
Ebenso hat das Land eine überarbeitete Richtlinie zur Öffnung des Einzelhandels veröffentlicht.
Update 25.04.2020:
Das Land hat eine Änderung der Coronaverordnung Einreise beschlossen (inzwischen ersetzt durch neue Fassungen).
Update 23.04.2020:
Das Land hat heute die sechste Änderungsverordnung zur Coronaverordnung erlassen. Die Regelungen treten im Wesentlichen am 27.04.2020, 0.00 Uhr, in Kraft.
Darüber hinaus hat das Land wieder eine "konsolidierte Fassung" der Coronaverordnung erstellt, in der die erste bis sechste Änderung eingearbeitet sind, so dass auf einen Blick alle aktuellen Regelungen ersichtlich sind.
Mit dieser Verordnung wird in ganz Baden-Württemberg unter anderem das Tragen einer "Alltagsmaske" beim Einkaufen und im ÖPNV ab 27.04.2020 Pflicht.
Die Stadt Waiblingen hat eine Allgemeinverfügung zum Tragen von "Alltagsmasken" auf dem Wochenmarkt erlassen. Sie tritt am 24.04.2020 in Kraft. Die Allgemeinverfügung finden Sie >> hier.
Auch in einigen anderen Städten und Gemeinden im Kreis und im Land ist das Tragen von Alltagsmasken auf dem Wochenmarkt Pflicht. Denn gerade auf dem Markt, wo offene Lebensmittel (vor allem Obst und Gemüse) angeboten werden, ist es nicht immer möglich, den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
Das Land und auch die Stadt weisen ausdrücklich darauf hin, dass damit kein medizinischer Mundschutz gemeint ist, sondern ein selbst genähter oder gekaufter Mund- und Nasenschutz aus Stoff. Notfalls genügt auch ein Schal oder Tuch, um Mund und Nase zu bedecken.
Informationen der Landesregierung zur Maskenpflicht finden Sie unter anderem auf der Seite des Staatsministeriums. Klicken Sie >> hier.
Das Land hat häufige Fragen und Antworten zum Thema Maskenpflicht zusammengestellt. Diese finden Sie >> hier.
Weitere Informationen zum Thema "Maskenpflicht" finden Sie hier:
Informationen für Ansteckungsprävention des Bundesministerium für Gesundheit:
https://www.zusammengegencorona.de/informieren/praevention/
Landesregierung beschließt Maskenpflicht:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/landesregierung-beschliesst-maskenpflicht/
Außerdem hat das Land erneut eine überarbeitete Fassung der Auslegungshinweise zur Coronaverordnung mit Stand vom 23.04.2020 veröffentlicht.
Update 22.04.2020, 22.15 Uhr:
Das Land hat heute Abend eine geänderte Richtlinie zur Öffnung des Einzelhandels veröffentlicht.
Update 22.04.2020:
Die Landesregierung hat die Pflicht zum Tragen von sogenannten „Alltagsmasken“ beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr ab 27. April 2020 beschlossen.
Update 20.04.2020:
Das Land hat erneut eine überarbeitete Fassung der Auslegungshinweise zur Coronaverordnung veröffentlicht.
Update 18.04.2020, 19 Uhr:
Das Sozialministerium BW hat eine konsolidierte Fassung der Verordnung über das Training im Profi- und Spitzensport erlassen ("Coronaverordnung Spitzensport").
Update 18.04.2020, 10.30 Uhr:
Das Land hat heute Vormittag eine Richtlinie zur Öffnung des Einzelhandels sowie eine überarbeitete Fassung der Auslegungshinweise zur Coronaverordnung veröffentlicht.
Update 17.04.2020, 22.45 Uhr:
Das Land hat vor wenigen Minuten die fünfte Änderungsverordnung zur Coronaverordnung erlassen.
Die Regelungen treten im Wesentlichen am 20.04.2020, 0.00 Uhr, in Kraft.
Darüber hinaus hat das Land eine "konsolidierte Fassung" der Coronaverordnung erstellt, in der die erste bis fünfte Änderung eingearbeitet sind, so dass auf einen Blick alle aktuellen Regelungen ersichtlich sind.
Voraussichtlich wird die Landesregierung in den nächsten Tagen wiederum Auslegungshinweise und andere ergänzende Informationen zur aktuellen Verordnung erstellen. Diese finden Sie dann ebenfalls hier auf unserer Homepage.
Update 15.04.2020, 21 Uhr:
Heute fand eine Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer statt, bei der über das weitere Vorgehen in der Coronakrise beraten wurde. Es wird davon ausgegangen, dass in den nächsten Tagen die verbindlichen Coronaverordnungen der Bundesländer entsprechend überarbeitet bzw. neu gefasst werden. Die neuen rechtsverbindlichen Regelungen finden Sie, so bald sie veröffentlicht wurden, hier auf unserer Homepage.
Update 10.04.2020:
Das Sozialministerium BW hat heute eine Verordung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende erlassen (inzwischen ersetzt durch neue Fassung).
Update 10.04.2020:
Das Sozialministerium BW hat heute eine Verordnung über das Training im Profi- und Spitzensport erlassen ("Coronaverordnung Spitzensport").
Update 09.04.2020, 22 Uhr:
Das Land hat heute Abend eine vierte Änderungsverordnung zur Coronaverordnung erlassen. Sie tritt am 10.04.2020 um 0.00 Uhr in Kraft.
Darüber hinaus hat das Land eine "konsolidierte Fassung" der Coronaverordnung erstellt, in der die erste, zweite, dritte und vierte Änderung eingearbeitet sind, so dass auf einen Blick die derzeit gültigen Regelungen ersichtlich sind.
Update 09.04.2020, 14 Uhr:
Das Land hat mit Stand von heute, 9 Uhr, erneut eine überarbeitete Fassung der Auslegungshinweise zur Coronaverordnung veröffentlicht.
Update 08.04.2020:
Das Land hat am 07.04.2020 die Coronaverordnung Heimbewohner zum Schutz vor Infektionen Ausgangsbeschränkungen in Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf erlassen.
Anmerkung: Nach Mitteilung des Sozialministeriums BW tritt die Corona-Verordnung Heimbewohner mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft. An ihre Stelle tritt § 6 Absatz 4a der Corona-Verordnung vom 03.05.2020.
Update 04.04.2020:
Das Land hat gestern um 17 Uhr erneut eine überarbeitete Fassung der Auslegungshinweise zur Coronaverordnung veröffentlicht.
Update 03.04.2020, 13 Uhr:
Das Land hat heute um 12 Uhr erneut eine überarbeitete Fassung der Auslegungshinweise zur Coronaverordnung veröffentlicht.
Update 02.04.2020:
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat eine überarbeitete Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen bei Gottesdiensten, Eheschließungen, Taufen und Bestattungen veröffentlicht. Diese finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums. Klicken Sie >> hier.
Update 01.04.2020:
Das Land hat eine neue Fassung der Auslegungshinweise zur Coronaverordnung veröffentlicht.
Update 29.03.2020:
Das Land hat am 28.03.2020, 23.50 Uhr, eine dritte Änderungsverordnung zur Coronaverordnung erlassen. Sie trat um 0.00 Uhr in Kraft.
Darüber hinaus hat das Land eine "konsolidierte Fassung" der Coronaverordnung erstellt, in der die erste, zweite und dritte Änderung eingearbeitet sind, so dass auf einen Blick die derzeit gültigen Regelungen ersichtlich sind.
Das Land hat einen Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Coronaverordnung veröffentlicht.
Update 27.03.2020:
Das Land hat erneut Auslegungshinweise zur Coronaverordnung veröffentlicht, insbesondere eine nochmals überarbeitete Auflistung, welche Arten von Geschäften geöffnet haben dürfen und welche geschlossen bleiben müssen.
Update 23.03.2020, 14 Uhr:
Das Land hat eine "konsolidierte Fassung" der Coronaverordnung erstellt, in der die erste und die zweite Änderung eingearbeitet sind, so dass auf einen Blick die derzeit gültigen Regelungen ersichtlich sind.
Update 22.03.2020, 23.45 Uhr:
Soeben wurde die zweite Änderungsverordnung zur Coronaverordnung des Landes veröffentlicht. Sie tritt am 23. März 2020, 0.00 Uhr, in Kraft. Einer der wichtigsten Inhalte: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nun nur noch alleine bzw. mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet.
Update 21.03.2020:
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen bei Gottesdiensten, Eheschließungen, Taufen und Bestattungen veröffentlicht.
Update 20.03.2020, 23.45 Uhr:
Die Landesregierung hat am 20.03.2020 eine erste Änderungsverordnung zur Coronaverordnung erlassen, durch die sich weitere Einschränkungen ergeben. Die Verordnung gilt ab 21.03.2020, 0.00 Uhr. Das Land hat darauf hingewiesen, dass die Landespolizei die Einhaltung der Bestimmungen kontrolliert und bei Verstößen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro bzw. mehrjährige Haftstrafen drohen.
Update 17.03.2020, 23.45 Uhr:
Am 16. März 2020 haben die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich vereinbart. Diese Leitlinie wurde vom Land BW am 17. März 2020 am späten Abend als Verordnung erlassen.
Stand 17.03.2020:
Die Stadt Waiblingen hat am 15. März 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 16. März 2020 in Kraft trat. Durch den Erlass der Verordnung des Landes Baden-Württemberg am 17. März 2020 konnte die Allgemeinverfügung der Stadt Waiblingen außer Kraft treten.