Mietspiegel
Neuer qualifizierter Mietspiegel für Waiblingen und Korb
Die Stadt Waiblingen lässt gemeinsam mit der Gemeinde Korb einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Es handelt sich um eine Neuerstellung nach der ersten Auflage aus 2020 und der Fortschreibung aus 2022.
Es ist geplant, dass der neue Mietspiegel zum 01.01.2025 in Kraft tritt. Die Veröffentlichung ist für Mitte Dezember vorgesehen. Zuvor steht noch die Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat der Stadt Waiblingen an. Der Entwurf des neuen Mietspiegels kann im Ratsinformationssystem/Bürgerinformationssystem bereits eingesehen werden.
Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für Mieter und Vermieter.
Qualifizierter Mietspiegel
Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Waiblingen wurde in Kooperation mit der Gemeinde Korb erstellt. Mit der Fortschreibung anhand des Verbraucherpreisindexes wurde das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung aus Hamburg beauftragt, welches bereits für die erstmalige Erstellung verantwortlich war. Der qualifizierte Mietspiegel 2022 wurde vom Mieterverein Waiblingen und Umgebung e.V. und dem Haus- und Grundbesitzerverein Waiblingen, Winnenden und Umgebung e.V. sowie dem Gemeinderat der Stadt Waiblingen anerkannt. Der Mietspiegel ist vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2024 gültig.
Mietspiegel_2022
Zur vereinfachten Anwendung steht Ihnen unser Online-Mietspiegelrechner zur Verfügung:
Online-Mietspiegelrechner
Ein qualifizierter Mietspiegel wird gemäß § 558 d BGB nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von den Interessensvertretern der Mieter und Vermieter oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt. In Waiblingen wurde der qualifizierte Mietspiegel von den Interessensvertretern und dem Gemeinderat anerkannt.
Der qualifizierte Mietspiegel bietet eine transparente Übersicht über den lokalen Wohnungsmarkt in Waiblingen und ist für Mieter und Vermieter ein verlässliches Instrument zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann damit rechtssicher bestimmt werden und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern.
Gedruckte Exemplare sind im Bürgerbüro des Rathauses, in den Ortschaftsverwaltungen sowie bei den beteiligten Vereinen erhältlich.
Für Rechtsauskünfte und Beratung stehen der Haus- und Grundbesitzerverein sowie der Deutsche Mieterbund zur Verfügung. Die Stadtverwaltung darf nur allgemeine Auskünfte und Hinweise zum Mietspiegel geben.