Liegenschaftszinssätze
Gemäß § 21 Abs. 2 ImmoWertV sind Liegenschaftszinssätze Kapitalisierungszinssätze, mit denen Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden.
Sie sind auf der Grundlage geeigneter Kaufpreise und den ihnen entsprechenden Reinerträgen nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens abgeleitet.
Liegenschaftszinssätze für Eigentumswohnungen
Modellparameter
Bei der Anwendung der dargestellten Liegenschaftszinssätze sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Gesamtnutzungsdauer/Restnutzungsdauer wurde gemäß Anlage 1 zu § 12 Abs. 5
ImmoWertV festgelegt.
- Die Mindestrestnutzungsdauer betrug 15 Jahre.
- Modernisierungen wurden entsprechend der Anlage 2 ImmoWertV berücksichtigt.
- Die Bewirtschaftungskosten wurden pauschal mit 20 % angesetzt.
- Es wurden die veröffentlichten Bodenrichtwerte für unbebaute Grundstücke angesetzt.
- Zur Ermittlung des Jahresrohertrages wurden die marktüblichen Durchschnittsmieten nach
dem qualifizierten Mietspiegel für die jeweilige Kommune angesetzt.
- Die Kaufpreise wurden vorab um die Preisanteile für Zubehör (nach Angaben im Kaufvertrag)
sowie um Garagen und Stellplätze bereinigt.
Liegenschaftszinssätze 2023 für Eigentumswohnungen
für Waiblingen und Korb
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Waiblingen/Korb hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 die Liegenschaftszinssätze für die Stadt Waiblingen und die Gemeinde Korb zum Stichtag 01.01.2023 beschlossen und nach den Vorschriften der §§ 192 ff Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt.
Liegenschaftszinssätze 2022 für Eigentumswohnungen
für Waiblingen und Korb
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Waiblingen/Korb hat in seiner Sitzung am 13.07.2022 die Liegenschaftszinssätze für die Stadt Waiblingen und die Gemeinde Korb zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen und nach den Vorschriften der §§ 192 ff Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt.
Liegenschaftszinssätze 2020 für Eigentumswohnungen
für Waiblingen und Korb
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Waiblingen/Korb hat in seiner Sitzung am 26.08.2021 die Liegenschaftszinssätze für die Stadt Waiblingen und die Gemeinde Korb zum Stichtag 31.12.2020 beschlossen und nach den Vorschriften der §§ 192 ff Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt.
Liegenschaftszinssätze 2018 für Eigentumswohnungen
für Waiblingen
Der Gutachterausschuss der Stadt Waiblingen hat in seiner Sitzung am 13.09.2019 die Liegenschaftszinssätze für die Stadt Waiblingen zum Stichtag 31.12.2018 beschlossen und nach den Vorschriften der §§ 192 ff Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt.