Junge Stadt in alten Mauern

Grundstücksmarktbericht

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Waiblingen/Korb veröffentlicht jedes Jahr einen Grundstücksmarktbericht, in dem das Marktgeschehen des vergangenen Jahres dargestellt wird. Die Angaben beruhen auf Auswertungen der Kaufpreissammlung.

Eine Version ohne die zur Wertermittlung erforderlichen Daten steht kostenfrei um Download zur Verfügung. Für Bestellungen des Grundstücksmarktberichts in gedruckter Form sowie für die Vollversion inklusive den zur Wertermittlung erforderlichen Daten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Waiblingen/Korb.

Grundstücksmarktbericht 2025

Grundstücksmarktbericht 2024

Sachwertfaktoren

Sachwertfaktoren geben das Verhältnis des vorläufigen marktangepassten Sachwerts zum vorläufigen Sachwert an. Die Sachwertfaktoren werden nach den Grundsätzen des Sachwertverfahrens nach den §§ 35 bis 38 ImmoWertV auf der Grundlage von geeigneten Kaufpreisen und den ihnen entsprechenden vorläufigen Sachwerten ermittelt.

Sachwertfaktoren 2023 für Waiblingen und Korb

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Waiblingen/Korb hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 die Sachwertfaktoren für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Doppel- und Reihenhäuser zum Stichtag 01.01.2023 beschlossen.

Sachwertfaktoren für Ein- und Zweifamilienhäuser:

Modellbeschreibung Sachwertfaktor EFH/ZFH 01.01.2023

Sachwertfaktor EFH/ZFH 01.01.2023

Sachwertfaktoren für Doppel- und Reihenhäuser:

Modellbeschreibung Sachwertfaktor DH/RH 01.01.2023

Sachwertfaktor DH/RH 01.01.2023

Liegenschaftszinssätze

Gemäß § 21 Abs. 2 ImmoWertV sind Liegenschaftszinssätze Kapitalisierungszinssätze, mit denen Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden.

Sie sind auf der Grundlage geeigneter Kaufpreise und den ihnen entsprechenden Reinerträgen nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens abgeleitet.

Liegenschaftszinssätze für Eigentumswohnungen

Modellparameter

Bei der Anwendung der dargestellten Liegenschaftszinssätze sind folgende Vorgaben zu beachten:

- Die Gesamtnutzungsdauer/Restnutzungsdauer wurde gemäß Anlage 1 zu § 12 Abs. 5
  ImmoWertV festgelegt.

- Die Mindestrestnutzungsdauer betrug 15 Jahre.

- Modernisierungen wurden entsprechend der Anlage 2 ImmoWertV berücksichtigt.

- Die Bewirtschaftungskosten wurden pauschal mit 20 % angesetzt.

- Es wurden die veröffentlichten Bodenrichtwerte für unbebaute Grundstücke angesetzt.

- Zur Ermittlung des Jahresrohertrages wurden die marktüblichen Durchschnittsmieten nach 
  dem qualifizierten Mietspiegel für die jeweilige Kommune angesetzt.

- Die Kaufpreise wurden vorab um die Preisanteile für Zubehör (nach Angaben im Kaufvertrag)
  sowie um Garagen und Stellplätze bereinigt.

Liegenschaftszinssätze 2023 für Eigentumswohnungen
für Waiblingen und Korb

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Waiblingen/Korb hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 die Liegenschaftszinssätze für die Stadt Waiblingen und die Gemeinde Korb zum Stichtag 01.01.2023 beschlossen und nach den Vorschriften der §§ 192 ff Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt.

Liegenschaftszinssätze 2023

Liegenschaftszinssätze 2022 für Eigentumswohnungen
für Waiblingen und Korb

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Waiblingen/Korb hat in seiner Sitzung am 13.07.2022 die Liegenschaftszinssätze für die Stadt Waiblingen und die Gemeinde Korb zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen und nach den Vorschriften der §§ 192 ff Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt.

Liegenschaftszinssätze 2022

Liegenschaftszinssätze 2020 für Eigentumswohnungen
für Waiblingen und Korb

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Waiblingen/Korb hat in seiner Sitzung am 26.08.2021 die Liegenschaftszinssätze für die Stadt Waiblingen und die Gemeinde Korb zum Stichtag 31.12.2020 beschlossen und nach den Vorschriften der §§ 192 ff Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt.

Liegenschaftszinssätze 2020

Liegenschaftszinssätze 2018 für Eigentumswohnungen
für Waiblingen

Der Gutachterausschuss der Stadt Waiblingen hat in seiner Sitzung am 13.09.2019 die Liegenschaftszinssätze für die Stadt Waiblingen zum Stichtag 31.12.2018 beschlossen und nach den Vorschriften der §§ 192 ff Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt.

Liegenschaftszinssätze 2018