Verkehrswertgutachten für Immobilien
Verkehrswertgutachten für Immobilien
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Waiblingen/Korb wird nur auf Antrag tätig. Der Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Waiblingen/Korb in der Abteilung Gremiendienste/Gutachterausschuss der Stadt Waiblingen einzureichen. Bitte fügen Sie immer einen aktuellen unbeglaubigten Grundbuchauszug bei. Sie erhalten diesen beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Waiblingen.
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten für Immobilien und für sonstige Tätigkeiten des Gemeinsamen Gutachterausschusses Waiblingen/Korb und seiner Geschäftsstelle werden Gebühren gemäß der Gebührensatzung erhoben.
Nachfolgend steht Ihnen ein Antragsformular zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens und die Gebührensatzung zur Verfügung.
Gutachtenantrag 2026
Auszug Gutachterausschussgebührensatzung