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Flächennutzungsplanung allgemein

Flächennutzungsplan allgemein

Flächennutzungsplanung befasst sich mit den generellen räumlichen Planungs- und Entwicklungszielen einer Gemeinde.

Der Flächennutzungsplan (FNP) beinhaltet die Darstellung der beabsichtigten Art der Bodennutzung und stellt wichtige Standortenscheidungen zusammenhängend für das gesamte Stadtgebiet dar z.B. durch die Festlegung von Wohnbauflächen, gemischten und gewerblichen Baufläche,Grünflächen, Verkehrsflächen, Flächen für die Land- und Forstwirschaft, Erholungsflächen, Flächen für den Natur- und Landschaftsschutz sowie Flächen für Ver- und Entsorgungseinrichtugnen und Gemeinbedarfseinrichtungen.

Der Flächennutzungsplan beinhaltet den planerischen Willen einer Gemeinde und macht Vorgaben für die zukünftige Inanspruchnahme von Flächen. Unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Bedürfnisse der Gemeinde soll er eine durch kleinräumige und isolierte Planungen nicht ausreichend gesteuerte Siedlungsentwicklung verhindern und vielmehr in der Gesamtschau die verschiedensten Flächennutzungsansprüche im Sinne einer sozialgerechten Bodennutzung koordinieren und integrieren.

Damit ist der FNP das zentrale Steuerungsinstrument und Grundlage für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Wichtige Bedeutung hat der FNP bei der Beurteilung der Zulässigkeit bestimmter (privilegierter) Vorhaben im Außenbereich, also außerhalb der bebauten Siedlungsbereiche.

Der Flächennutzungsplan hat die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten. Er ist neben dem sog. Bebauungsplan (Verbindlicher Bauleitplan) Teil einer zweistufigen Bauleitplanung und bildet als vorbereitender Bauleitpan das gesamte Stadtgebiet mit seinen Ortschaften ab.

Der FNP besteht aus einem zeichnerischen Teil mit einem Maßstab üblicherweise 1:10.000 und einer textlichen Begründung. Seine Darstellung ist nicht parzellenschaf, das heißt sie ist unabhängig von Flurstücksgrenzen. Beim FNP handelt es sich um einen so genannnten behördenverbindlichen Plan. Seine Inhalte sind bindend für die Aufstellung nachgeordneter Planwerke der Gemeinde.

Mit dem Feststellungsbeschluss durch den Gemeinderat und der Genehmigung durch das Regierungspräsidium wird der FNP zur verbindlichen Grundlage für das planerische Handeln der Stadt und Grundlage für die darauf aufbauende verbindliche zweite Stufe der Bauleitplanung, dem Bebauungsplan.

Planungsverband Unteres Remstal (PUR)

Das Baugesetzbuch (BauGB) empfiehlt in § 204 die Aufstellung geminsamer Flächennutzungspläne benachbarter Gemeinden, wenn sachliche Abhängigkeiten dafür sprechen. Im § 205 wird die Möglichkeit eröffnet, für die Aufstellung gemeinsamer Pläne, Planungsverbände zu gründen.

Von dieser Möglichkeit haben die Städte und Gemeinden Fellbach, Kernen, Korb, Waiblingen und Weinstadt Gebrauch gemacht, indem sie im Jahr 1995 den Planungsverband Unteres Remstal (PUR) gründeten.

Bereits vor diesem Datum haben die genannten Kommunen erfolgreich im ehemaligen Nachbarschaftsverband Stuttgart interkommunal zusammen gearbeitet. Die positiven Erfahrungen sollten weitergeführt werden.

Innerhalb des PUR erfolgt seither die gemeinsame Flächennutzungs- und Landschaftsplanung.

Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Unteres Remstal hat am 3. Juli 2000 für das Verbandsgebiet der Städte und Gemeinden Fellbach, Kernen, Korb, Waiblingen und Weinstadt die Aurstellung eines neuen Flächennutzungsplanes mit dem Zieljahr 2015 beschlossen.

Die Planung wurde nach Vorstellung und Diskussion in der Öffentlichkeit sowie Erörterung mit den Behörden und weitern Beratungen in den Gemeinderats. und Verbandsgremien durch die Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 21. September 2004 und die öffentliche Bekanntmachung in den Mitteilungsblättern der Verbandskommunen am 28. Oktober 2004 rechtswirksam.

Der Verband hat zur Verbandsverwaltung eine Geschäftsstelle bei einer Mitgliedskommune eingerichtet. In einem rollierenden System obliegt die Führung der Geschäftsstelle für einen zeitraum von jeweils vier Jahren einer der größeren Mitgliedskommunen Fellbach, Waiblingen oder Weinstadt.

Kontakt (Stand 2023):

Planungsverband Unteres Remstal

Alina Lehwald

Geschäftsstelle

Telefon: 07151 5001-3131

alina.lehwald(at)waiblingen.de

planungsverband(at)waiblingen.de

Marktdreieck, Kurze Straße 24, 71332 Waiblingen