Junge Stadt in alten Mauern

Bürgerservice

Lärmaktionsplan

Die Lärmaktionsplanung beruht auf der im Jahr 2002 erlassenen EU-Umgebungs-Lärmrichtlinie, durch die die Bevölkerung vor allzu hoher Lärmbelastung geschützt werden soll. Durch ein am 30. Juni 2005 in Kraft getretenes Bundesgesetz wurde diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
 
Danach müssen zunächst in der Stufe 1 die bestehenden Lärmbelastungen durch die großen Verkehrsachsen, sprich Hauptverkehrsstraßen und Bahnstrecken ab einer Verkehrsmenge von 16.400 Pkws und 164 Zügen am Tag, erfasst und in Lärmkarten dargestellt werden. Anschließend sind dafür Lärmaktionspläne aufzustellen. Gleiches ist flächendeckend für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern durchzuführen.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse zu Stufe 1 der Lärmaktionsplanung finden sie hier.

Ab dem Jahr 2018 werden in der Stufe 2 die Verkehrsstraßen ab 8.200 Pkws am Tag in die Lärmaktionsplanung einbezogen.

Die Stufe 2 der Lärmaktionsplanung wurde im Jahr 2018 durchgeführt.



Lärmaktionsplan Stufe 2, Gesamtgemarkung Waiblingen
Auslegung

Der Ausschuss für Planung, Technik und Umwelt der Stadt Waiblingen hat in seiner Sitzung am 15.05.2018 beschlossen, das Verfahren der Bürgerbeteiligung zur Lärmaktionsplanung Stufe 2 durchzuführen.

Das Plangebiet des Konzeptes des Lärmaktionsplanes Stufe 2 umfasst folgende bebaute Bereiche:

Waiblingen Kernstadt:
      - B14 zwischen L1193 und Knoten B29
      - B14 zwischen B29 und Knoten K1859
      - B14 zwischen K1859 und Knoten K1858
      - L1193 (Alte Bundesstraße) zwischen Stuttgarter Straße und K1856 (Schurwaldstraße)
      - L1193 (Alte Bundesstraße) zwischen Eisentalstraße und Alter Postplatz
      - L1193 (Alte Bundesstraße) zwischen Eisentalstraße und Schorndorfer Straße
      - L1193 (Schorndorfer Straße) bis Kreisverkehr Eisentalstraße
      - L1142 Hegnacher Höhe
      - L1142 (Talstraße) zwischen Schmidener Straße und KV K1909 Neustädter Straße
      - L1142 (Neustädter Straße / An der Talaue) zwischen KV Talstraße und Knoten K1911 Winnender Straße
      - L1142 zwischen Knoten An der Talaue und Alter Postplatz
      - L1142 (Schorndorfer Straße) zwischen Knoten Alter Postplatz und Freibad
      - K1859 (An der Talaue) zwischen Knoten K1911 und B14
      - K1856 (Schurwaldstraße)
      - K1856 (Neue Rommelshauser Straße) zwischen Knoten und Alte Bundesstraße und Brücke über B14
      - K1911 (Winnender Straße) zwischen Knoten An der Talaue und KV Korber Straße
      - K1911 (Winnender Straße) zwischen KV Korber Straße und Knoten B14
      - K1909 (Neustädter Straße) zwischen KV Talstraße und Ortsende Waiblingen
      - K1910 (Schmider Straße)
      - Westumfahrung
      - Westtangente
      - Dammstraße
      - Devizesstraße
      - Jesistraße zwischen KV Devizesstraße und Einmündung Stuttgarter Straße
      - Jesistraße zwischen Einmündung Stuttgarter Straße und Alte Bundesstraße
      - Bahnhofstraße
      - Alter Postplatz
Hegnach:
      - L1142 zwischen Remseck und Hegnach (KV Oeffinger Str.)
      - L1142 (Neckarstraße) zwischen Hegnach (KV Oeffinger Str.) und KV Gottlieb-Daimler-Str.
      - L1142 zwischen KV Gottlieb- Daimler-Str. und Einmündung Klinglestalstraße
Bittenfeld:
      - K1909 Schillerstraße bis Knoten L1140
Hohenacker:
      - L1140 außerorts von Remseck nach Schwaikheim
      - K1909 Bittenfelder Straße
      -  K1909 Karl-Ziegler-Straße
Neustadt:
      - K1909 (Neustädter Hauptstraße) zwischen Bahnhofsplatz und Klinglestalstraße
      - K1909 (Neustädter Hauptstraße) zwischen Klinglestalstraße und Rathaus
      - K1909 (Neustädter Hauptstraße) zwischen Rathaus und Alte Waiblinger Straße
      - K1909 zwischen Alte Waiblinger Straße und KV L1142 Talstraße
Beinstein:
      - B29 im Bereich Beinstein
      - L1193 (Schorndorfer Straße) zwischen KV Eisentalstraße und K1859 Endersbacher Straße
      - K1859 Endersbacher Straße
      - Endersbacher Straße / Kleinheppacher Straße

Das Konzept des Lärmaktionsplanes (Bericht), die Straßenverkehrslärmkarten der Stadt Waiblingen (Rasterlärmkarten für den Zeitbereich tag und nacht zur Gesamtgemarkung), Lärmkonfliktkarten für den Zeitbereich tag und nacht zur Kernstadt und Maßnahmenkarten zur Kernstadt liegen in der Zeit vom 09.07.2018 bis zum 10.08.2018 - je einschließlich - beim IC Bauen im Marktdreieck, Kurze Straße 24, 2.OG, Foyer, während der allgemeinen Dienststunden (Mo - Mi, Fr 8.30-14.00 Uhr, Do 14.30.18.30 Uhr) und im Rathaus Beinstein während der Öffnungszeiten (Mo - Mi 8.30-12.30 Uhr, Do 14.30.18.30 Uhr) und im Rathaus Bittenfeld während der Öffnungszeiten (Mo, Di, Fr 8.30-12.30 Uhr, Do 14.30-18.30 Uhr) und im Rathaus Hegnach während der Öffnungszeiten (Di, Mi, Fr 8.30-12.30 Uhr, Do 14.30-18.30 Uhr) und im Rathaus Hohenacker während der Öffnungszeiten (Mo, Di, Fr 8.30-12-30 Uhr, Do 14.30-18.30 Uhr) und im Rathaus Neustadt während der Öffnungszeiten (Mo, Mi, Fr 8.30-12.30 Uhr, Do 14.30-18-30 Uhr) zur öffentlichen Einsichtsnahme und zur Information aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich an die Adressse des Fachbereiches Stadtplanung, Kurze Straße 24, 71332 Waiblingen oder zur Niederschrift während der allgemeinen Dienststunden vorgebracht werden. Für ausführlichere Informationen steht Ihnen Herr Röpke unter der Telefonummer 0715/5001-3125 zur Verfügung.


Die Sitzungsvorlage zum Lärmaktionsplan der Stufe 2 finden Sie hier.
Den Bericht zum Lärmaktionsplan der Stufe 2 finden Sie hier.
Die Anlagen zum Bericht Lärmaktionsplan der Stufe 2 finden Sie hier:
Anlagen1, Anlagen2, Anlagen3.


Inkrafttreten des Lärmaktionsplans

Der Lärmaktionsplan ist am 11.10.2018 in Kraft getreten
und wurde am 13.12.2018 veröffentlicht.
Den Abschlussbericht finden Sie hier.


Waiblingen,
Fachbereich Stadtplanung







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Mitarbeiter
  • Verfahrensbetreuung Bauleitplanung, Vertragswesen, Betreuung Öko-Konto
  • Abteilungsleiter Verkehrsmanagement und nachhaltige Mobilität
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Verfahrensablauf
Lärmaktonsplanung

Die Lärmaktionsplanung wird wie folgt durchgeführt:

Grundlagenermittlung
Bestandsaufnahme
Analyse der Betroffenheisgebiete
Strategien- und Maßnahmenkonzepte
Öffentlichkeitsbeteiligung
Gesamtkonzept und Wirkungsanalyse

Lärmaktionsplan -Stufe1
Lärmaktionsplan - Anlagen

Das Thema Bürgerbeteiligung ist in diesem Prozess ein zentrales Element, die Bürgerinnen und Bürger werden rechtzeitig über wichtige Termine informiert. Für weiter Fragen steht Ihnen die Verkehrsplanung der Stadt Waiblingen gerne zur Verfügung.
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Rechtsgrundlage
§ 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
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Zugehörigkeit zu