Junge Stadt in alten Mauern

Bürgerservice

Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen

Zu Werbeanlagen zählen beispielsweise Schilder, Beschriftungen, Lichtwerbung und Schaukästen.

Sie sind vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar.

^
Mitarbeiter
^
Team
^
Formulare & Online-Prozesse
^
Voraussetzungen
  • Es handelt sich um eine Werbeanlage, deren Ansichtsfläche größer als 1 Quadratmeter ist und die nicht nur vorübergehend angebracht werden oder sich im Außenbereich befindet.
  • Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

Weitere Anforderungen können sich ergeben aus Regelungen

  • des Bauplanungsrechts,
  • des Verkehrsrechts,
  • des Naturschutzrechts
  • des Denkmalrechts

Nicht genehmigungspflichtig sind Werbeanlagen

  • im Innenbereich bis 1 Quadratmeter Ansichtsfläche,
  • in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten. Höhe: bis zu 10 Meter über der Geländeoberfläche an der Stätte der Leistung. Stätte der Leistung ist der Ort, an dem der Gegenstand, für den geworben wird, hergestellt (Produktionsstätte), angeboten (Verkaufsstätte, Gasthaus), gelagert, verwaltet oder an dem für ihn ein Dienst geleistet wird.
  • im Innenbereich, wenn sie an der Stätte der Leistung oder für zeitlich begrenzte Veranstaltungen vorübergehend angebracht oder aufgestellt werden,
  • im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen oder Abstimmungen, die während der Dauer des Wahlkampfes angebracht oder aufgestellt werden,
  • in Form von Anschlägen,
  • an Baustellen, soweit sie sich auf das Vorhaben beziehen,
  • wie Auslagen und Dekorationen in Schaufenstern und Schaukästen.

Werbemittel an Verkaufsstellen für Zeitungen und Zeitschriften sind ebenfalls nicht genehmigungspflichtig.

^
Verfahrensablauf

Für genehmigungspflichtige Werbeanlagen beachten Sie ab 01.01.2022 bitte das Merkblatt "Der digitale Bauantrag".


^
Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Baugenehmigung
  • weitere Bauvorlagen (Ausnahmen hiervon sind möglich):
    • Lageplan (zeichnerischer und schriftlicher Teil)
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • soweit erforderlich, ein Foto der Umgebung und die Bestätigung der Standsicherheit

Hinweis: Die Bauvorlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

^
Frist/Dauer

keine

^
Kosten/Leistung

nach den Satzungen und Rechtsverordnungen der zuständigen Behörde

^
Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren und Klage

^
Sonstiges

Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu gehören vor allem Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.

^
Rechtsgrundlage
^
Satzung
^
Zugehörigkeit zu
^
Verwandte Dienstleistungen