Bürgerservice
Hundesteuer - Befreiung beantragen
Das Halten von Blindenhunden ist in der Regel von der Steuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der Behinderte auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist. Außerdem können Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen von der Hundesteuer befreit werden.
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Sachbearbeiterin Kasse / Steuern und Abgaben
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Hundesteuer - Befreiung beantragen
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Der Antrag auf Steuerbefreiung kann persönlich oder schriftlich vorgenommen werden.
Keine
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde