Junge Stadt in alten Mauern

Bürgerservice

Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis. Prostitutionsgewerbe sind zum Beispiel Bordelle und ähnliche Betriebe (Wohnungsbordelle oder "Modelwohnungen"), Prostitutionsfahrzeuge (z. B. Love-Mobile), Prostitutionsveranstaltungen (z. B. gewerbliche Sexpartys) und Prostitutionsvermittlungen (z. B. Escort-Agenturen).

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Für die Erlaubnis prüft die Behörde, ob die Person die nötige Zuverlässigkeit besitzt, um ein Prostitutionsgewerbe zu führen. Die Betriebe müssen die gesetzlich festgelegten Anforderungen erfüllen. Es muss z. B. angemessene sanitäre Einrichtungen für Prostituierte und Kundinnen bzw. Kunden geben. Die Zimmer, in denen die sexuellen Dienstleistungen erbracht werden, müssen eine Notrufmöglichkeit haben und die Arbeitszimmer dürfen nicht zugleich zur Nutzung als Schlaf-oder Wohnraum bestimmt sein.

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Kosten/Leistung

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde.  Die genaue Höhe der Gebühr kann erst nach Antragstellung berechnet werden. Bitte beachten Sie, dass bei Antragstellung eine Anzahlung fällig werden kann.


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Satzung