Junge Stadt in alten Mauern

Bürgerservice

Weiter zum Amt für Vermessung und Flurneuordnung

Das Amt für Vermessung und Flurneuordnung ist für nachfolgende Verfahren zuständig:

- Anzeige über die Errichtung eines Gebäudes (Gebäudeaufnahme)
- Einsicht/Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Flurbereinigung - Flurneuordnungsverfahren anordnen
- Grundstück, Grenzfeststellung beantragen
- Grundstück, Flurstückszerlegung beantragen

Weitere Informationen erhalten Sie unter nachfolgendem Link:

Vermessung und Flurneuordnung: Rems-Murr-Kreis

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