Bürgerservice
Weiter zum Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Das Amt für Vermessung und Flurneuordnung ist für nachfolgende Verfahren zuständig:
- Anzeige über die Errichtung eines Gebäudes (Gebäudeaufnahme)
- Einsicht/Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Flurbereinigung - Flurneuordnungsverfahren anordnen
- Grundstück, Grenzfeststellung beantragen
- Grundstück, Flurstückszerlegung beantragen
Weitere Informationen erhalten Sie unter nachfolgendem Link: