Bürgerservice
Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (z.B. Objekt- oder Personenschutz) dürfen Sie nur mit einer besonderen Erlaubnis ausüben. Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen sollen, beispielsweise:
- Fahrzeug- und Gebäudebewachung
- Veranstaltungsdienst
- Durchführung von Geld- und Werttransporten
- Personenschutz
- Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken
Hinweis: Für bestimmte Überwachungsaufgaben (z.B. bestimmte Kontrollgänge, Überwachung von Diskotheken, Schutz vor Ladendieben) benötigen Sie zusätzlich eine Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Tipp: Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen IHK.
- PDF-Formular zum Ausdrucken Beantragung einer Erlaubnis von Bewachungen
- PDF-Formular zum Ausdrucken Benötigte Unterlagung zur Beantragung einer Erlaubnis einer Bewachung
- Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit.
- Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen.
- Sie führen
- den Nachweis Ihrer persönlichen Sachkunde durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss und
- den Nachweis der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung.
Für Rückfragen sind wir während unseren Sprechzeiten per Telefon erreichbar. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch per E-Mail.
- 1. Antragsformular
- 2. Bearbeitungsgebühr
- 3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister – Belegart „9“
- 4. Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden – Belegart „OB“
- 5. Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- 6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- 7. Auszug aus der Schuldnerkartei
- 8. Haftpflichtversicherung
- 9. Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel
- 10. Erklärung der Bank
- 11. IHK-Kurs
- 12. Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass,…)
Weitere Informationen.
Bitte beachten Sie:
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit können weitere Dokumente angefordert werden.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde. Die genaue Höhe der Gebühr kann erst nach Antragstellung berechnet werden. Bitte beachten Sie, dass bei Antragstellung eine Anzahlung fällig werden kann.