Junge Stadt in alten Mauern

Bürgerservice

Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

In der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird verzeichnet, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden.

Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,

  • die Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
  • eine Wohnung auf Ihr Kind zu übertragen.
  • Wohnungseigentum oder Sondereigentum zu begründen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechtes in das Grundbuch vorlegen. Nur durch vorherige Eintragung in das Grundbuch können Sie Ihr Wohnhaus in Wohnungseigentum aufteilen.

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Mitarbeiter
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Team
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zuständige Stelle

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist

  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder
  • das Landratsamt,

in deren Zuständigkeitsbereich das Wohnhaus liegt.

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Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt an, in der das Wohnhaus liegt.

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

keine

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Verfahrensablauf

Bitte reichen Sie den Antrag sowie die weiteren Unterlagen persönlich während den Öffnungszeiten im Marktdreieck, 2. OG, im IC Bauen ein. Hierfür muss kein Termin vereinbart werden. Den Antrag erhalten Sie auch bei Ihrer persönlichen Vorsprache.

Für Rückfragen sind wir während unseren Sprechzeiten per Telefon erreichbar. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch per E-Mail.

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Erforderliche Unterlagen
  • Lageplan
  • Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100
    Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein.
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Frist/Dauer

keine

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Bearbeitungsdauer

keine Angaben möglich

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Kosten/Leistung

Abhängig vom Einzelfall. Erkundigen Sie sich bei der Antragstellung.

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Online-Verfahren
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Sonstiges

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Rechtsgrundlage
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Satzung
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Zugehörigkeit zu