Junge Stadt in alten Mauern

Bürgerservice

Hundesteuer - Hund abmelden

Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Stadtverwaltung abmelden, wenn

  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Stadt verlegen oder wenn
  • Sie keinen Hund mehr haben.
^
Mitarbeiter
^
Teams
^
zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

^
Formular & Online-Prozess
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Hundesteuer - Hund abmelden
^
Voraussetzungen
  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
  • Sie haben keinen Hund mehr.
^
Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

^
Erforderliche Unterlagen
  • Hundesteuermarke
  • Bei Tod des Hundes Bescheinigung des Tierarztes
^
Frist/Dauer

Die Abmeldung ist in der Hundesteuersatzung geregelt und muss innerhalb eines Monats erfolgen.

^
Kosten/Leistung

keine

Hinweis: Bereits bezahlte Hundesteuer erhalten Sie anteilig zurück.

^
Sonstiges

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

^
Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

^
Zugehörigkeit zu
^
Verwandte Dienstleistungen