Bürgerservice
Hundesteuer - Hund abmelden
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Stadtverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Stadt verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
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Sachbearbeiterin Kasse / Steuern und Abgaben
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Hundesteuer - Hund abmelden
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
- Hundesteuermarke
- Bei Tod des Hundes Bescheinigung des Tierarztes
Die Abmeldung ist in der Hundesteuersatzung geregelt und muss innerhalb eines Monats erfolgen.
keine
Hinweis: Bereits bezahlte Hundesteuer erhalten Sie anteilig zurück.
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde