Bürgerservice
Außer Kraft - Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen
Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht nicht mehr möglich.
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Sie können gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin die Begründung der Lebenspartnerschaft persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen.
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- Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung der Lebenspartnerschaft (ohne ausländisches Recht): 40 Euro
- Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft innerhalb der üblichen Dienstzeiten: gebührenfrei
- Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 160 Euro
- Begründung der Lebenspartnerschaft bei einem anderen als dem für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft zuständigen Standesamt: 30 Euro
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Begründung der Lebenspartnerschaft nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.
Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich.