Junge Stadt in alten Mauern

Bürgerservice

Liegenschaftskataster - Errichtung eines Gebäudes melden

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Zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die untere Vermessungsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt

Untere Vermessungsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Grundstück liegt, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

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Verfahrensablauf

Sie müssen die Errichtung des Gebäudes bei der Vermessungsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt, formlos anzeigen. Teilen Sie dabei dem zuständigen Landratsamt Rems-Murr-Kreis die Fertigstellung des Bauvorhabens sowie die Höhe der Baukosten mit.

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Frist/Dauer

Anzeige nach Errichtung

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Rechtsbehelf

Gegen einen Verwaltungsakt kann Widerspruch eingelegt werden.

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage