Bürgerservice
Liegenschaftskataster - Errichtung eines Gebäudes melden
Vermessung und Flurneuordnung, Geschäftsbereich des Landratsamts Rems-Murr-Kreis
Stuttgarter Straße 110
71332 Waiblingen
71332 Waiblingen
Sie müssen die Errichtung des Gebäudes bei der Vermessungsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt, formlos anzeigen. Teilen Sie dabei dem zuständigen Landratsamt Rems-Murr-Kreis die Fertigstellung des Bauvorhabens sowie die Höhe der Baukosten mit.
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