Bürgerservice
Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.
Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Alters- oder Ehejubiläum
Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis
Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.
keine
Leistungsklage
Keine