Bürgerservice
Wohnraumförderung - Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen
- in Landkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt
- in Stadtkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Bürgermeisteramt des Bauortes
Sie müssen die Förderung beim zuständigen Landratsamt Rems-Murr-Kreis beantragen. Dort müssen Sie auch den Förderantrag zusammen mit dem Antrag auf ein KfW-Darlehen zur energetischen Sanierung und der „Bestätigung zum Antrag“ der KfW einreichen.
Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie im Vordruck 9023 beziehungsweise 9027 auf der Homepage der L-Bank.
Gegen die Ablehnung einer Förderzusage durch die L-Bank können Sie Widerspruch einlegen.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.
- Informationen des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zum Wohnraumförderungsprogramm Wohnungsbau BW 2022
- Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)