Bürgerservice
Wohnraumförderung - Förderung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung beantragen
- in Landkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt
- in Stadtkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Bürgermeisteramt des Bauortes
Sie müssen die Förderung beim zuständigen Landratsamt Rems-Murr-Kreis beantragen. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei der Wohnraumförderungsstelle.
Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf dem Vordruck 9023 beziehungsweise 9027 auf der Homepage der L-Bank.
Gegen die Ablehnung einer Förderzusage durch die L-Bank können Sie Widerspruch einlegen.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zum Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022 (VwV-Wohnungsbau BW 2022)
- Erlass zur Anpassung des Finanzierungsangebots in der sozialen Förderung selbst genutzten Wohneigentums aufgrund Veränderung des Marktzinsniveaus
- Einkommensgrenzen in der Wohnraumförderung
- Erlass Änderung berücksichtigungsfähiger Baukosten u. Sockelbeiträge; Änderung Belastungstabelle für Darlehensnehmer
- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
- Hinweise des Wirtschaftsministeriums zur Änderung des Landeswohnraumförderungsgesetzes
- Durchführungshinweise des Wirtschaftsministeriums zum Landeswohnraumförderungsgesetz (DH-LWoFG)
- Informationen des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zum Wohnraumförderungsprogramm Wohnungsbau BW 2022
- Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)