Junge Stadt in alten Mauern

Bürgerservice

Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen

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Zuständige Stelle
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Ortschaft: Kernstadt
07151 501-1525
E-Mail senden / anzeigen
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zuständige Stelle
  • in Landkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt
  • in Stadtkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Bürgermeisteramt des Bauortes
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Verfahrensablauf

Sie müssen die Förderung beim zuständigen Landratsamt Rems-Murr-Kreis beantragen. Dort müssen Sie auch den Förderantrag zusammen mit dem Antrag auf ein KfW-Darlehen zur energetischen Sanierung und der „Bestätigung zum Antrag“ der KfW einreichen.

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Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf dem Vordruck 9010 auf der Homepage der L-Bank.

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Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung einer Förderzusage durch die L-Bank können Sie Widerspruch einlegen.

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Sonstiges

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen