Bürgerservice
Stadtpass Ehrenamt
Vergünstigungen für ehrenamtlich Engagierte, pflegende Angehörige und Mitglieder bürgerschaftlicher Gremien.
Folgende Vergünstigungen erhalten Sie als Anerkennung für Ihr Engagement:
Ermäßigter Eintritt
- in die Hallen- und Freibäder (auch für Saison- und Zehnerkarten etc.)
- bei kulturellen Veranstaltungen der Stadt Waiblingen
- in die Galerie Stihl Waiblingen
Erlass der Jahresgebühr für die Nutzung der Stadtbücherei
- PDF-Formular zum Ausdrucken Antrag Waiblinger Stadtpass EHRENAMT
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Stadtpass EHRENAMT online beantragen
Sie
- engagieren sich freiwillig, ehrenamtlich und uneigennützig in Waiblingen
- üben Ihr Ehrenamt mindestens seit einem Jahr und mindestens vier Stunden wöchentlich aus
- können schriftlich nachweisen, dass Sie Ihr Ehrenamt in einer Waiblinger Initiative, einem Verein, einer Organisation oder einer Selbsthilfegruppe aus dem sozialen, kulturellen, ökologischen, politischen, gesundheitlichen oder kirchlichen Bereich ausüben (die Vorlage hierfür finden Sie im Antrag Waiblinger Stadtpass EHRENAMT)
- sind pflegende/-r Angehörige/-r in Waiblingen mit Nachweis
- sind in einem einmaligen, gemeinnützigen Projekt praktisch tätig oder tätig gewesen sein (Zeitaufwand mind. 200 Stunden)
- gehören einem vom Gemeinderat berufenen Bürgerschaftlichen Gremium an
Das Antragsformular und alle wichtigen Informationen für den Waiblinger Stadtpass EHRENAMT erhalten Sie im Rathaus Waiblingen/Bürgerbüro und der Geschäftsstelle Waiblingen ENGAGIERT sowie in den Rathäusern der Ortschaften
- ausgefüllter Antrag
- schriftliche Bestätigung Ihres Vereins oder Ihrer Einsatzstelle bzw. Bescheid der Pflegekasse/ärztliche Bescheinigung bei pflegenden Angehörigen
- ein Passbild oder ein gleichwertiges Foto
- 3 Jahre für Engagierte der Freiwilligen Feuerwehr
- 2 Jahre für Engagierte aus anderen Tätigkeitsfeldern
- 1 Jahr für Engagierte in einmaligen, gemeinnützigen Projekten und für pflegende Angehörige
gebührenfrei