Junge Stadt in alten Mauern

Meldung

Ratten fern halten – wie?


Grundsätzlich ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, sein Grundstück von Schädlingen wie Ratten freizuhalten. Sichere Indizien, dass sich Ratten auf dem Grundstück angesiedelt haben, sind außer der Sichtung, die Rattenlöcher. Rattenlöcher sind relativ groß und können einen Durchmesser von zehn Zentimeter haben.

Bei zahlreichen Meldungen werden immer wieder Futterstellen für Wildvögel und Katzen genannt. Ursächlich ist also offenbar diese Fütterung. Von vielen Bürgerinnen und Bürgern werden darüber hinaus das ganze Jahr über Futtermittel ausgebracht. Generell begünstigt das Füttern von Vögeln, Katzen und auch anderen Wildtieren wie Igel einen Rattenbefall.

Rattenbefall melden

Grundsätzlich gilt: Rattenbefall muss dem Ordnungsamt der Stadt Waiblingen gemeldet werden. Dies kann schrifltich per E-Mail an ordnungswesen(at)waiblingen.de erfolgen. Die Stadt weist darauf hin, dass diese Maßnahmen das Rattenproblem nur eindämmen, eine völlige Beseitigung der Rattenpopulation ist nicht möglich.

Toilette/Abwassersystem

Speisereste und sonstige Küchenabfälle sollen nicht über die Toilette entsorgt werden. Sie bieten den Ratten in der Kanalisation eine gute Nahrungsbasis. Die Tiere klettern aus der Kanalisation in die Abwasserrohre der Häuser und gelangen so im schlimmsten Fall in die Wohnungen.

Biotonnen und Komposter

Häufig siedeln sich Ratten an Biotonnen und Komposter an. Sie nagen sich von unten durch den Kunststoffboden und graben sich dann nach oben, um so an die frisch weggeworfenen Speisereste zu gelangen. Sinnvoll sind rattensichere Kompostbehälter oder eine Absicherung im Boden mit feinmaschigem Draht.

Gekochte Essensreste und tierische Abfälle (Knochen, Fleisch, Eier) ziehen durch ihren Geruch Nagetiere an. Sie gehören nicht auf den Kompost. Auch das Verpacken in Zeitungspapier bietet keine Abhilfe.

Fütterungsstellen

Tauben, Enten und Schwäne dürfen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün-, Freizeit und Erholungsanlagen laut § 12 der städtischen Polizeiverordnung nicht gefüttert werden. Es bleiben meist größere Mengen ungenutzten Futters zurück, die für Ratten eine gute Nahrungsquelle darstellen.

Private Tierhaltung

Futtermittel sollten immer unerreichbar für Ratten in dicht schließenden Behältnissen aufbewahrt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass diese sich unter Hundezwingern, in Entenställen, Hühnergehegen oder im Bereich von Pferdestallungen einnisten.

Gartengestaltung

Niedrig wachsende Bodendecker sind zur Grundstücksbegrünung sehr beliebt. Sie werden aber auch von Ratten gern als Schutz angenommen. Wenn auch noch Speisereste entsorgt werden, finden Ratten oft genug Nahrung bei gleichzeitig guter Deckung unter den Bodendeckern. In Risikobereichen zum Beispiel neben Müllbehältern sollte deshalb auf Bodendecker verzichtet werden. Auch organische Düngemittel an Hecken zieht Ratten an.