Bundestagswahl
Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025
- Allgemeine Informationen der Bundeswahlleiterin finden Sie hier
- Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zur Bundestagswahl finden Sie hier
Der Bundespräsident hat nach Auflösung des 20. Deutschen Bundestags den Wahltag auf Sonntag, 23. Februar 2025, festgelegt.
Durch die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode ergeben sich verkürzte Fristen, u.a. auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Diese sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin dargestellt.
Die Ausgabe bzw. der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab Montag, 10. Februar 2025. Für Briefwähler bedeutet dies: Nach Erhalt der Unterlagen sollten sie ihre Stimme zeitnah abgeben. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus abzuholen und dort vor Ort zu wählen. Die frühzeitige Beantragung gilt insbesondere auch für im Ausland lebende Deutsche, weitere Informationen finden Sie hier.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können blinde und sehbehinderte Wähler eine Stimmzettelschablone und eine Audio-CD kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden anfordern. Die Schablone hilft, den Stimmzettel selbstständig auszufüllen, indem sie tastbare Hinweise und ausgesparte Felder für das „Kreuzchen“ bietet. Die CD erklärt die Nutzung der Schablone und liest den gesamten Stimmzettel vor. Anforderung unter Telefon: 0761/36122
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Frist versäumt? Wahllokal unklar? Bei Fragen zur Bundestagswahl sind die Mitarbeiter des Wahlamts gerne für Sie da.