Junge Stadt in alten Mauern

Landtagswahl am 8. März 2026

Informationen zu den Ergebnissen der Landtagswahl finden Sie am Sonntag Abend  >> hier.

Die Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am Sonntag, 8. März 2026, statt. Die Wahllokale sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Anschließend wird in den Wahllokalen ausgezählt. Die Auszählung der Briefwahl findet im Bürgerzentrum statt.

Das Wahlamt befindet sich im Rathaus der Kernstadt, Zimmer 303 (im Foyer des Rathauses), und ist von Mittwoch, 28. Januar 2026, an zu den folgenden Öffnungszeiten besetzt und erreichbar.

Sonder-Öffnungszeiten des Wahlamtes am Wahlwochenende

Am Freitag, 6. März 2026, von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 15 Uhr

Am Samstag, 7. März 2026, von 9 Uhr bis 12 Uhr

Am Sonntag, 8. März 2026, von 8 Uhr bis 18 Uhr

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg gemeldet sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Mit der Landtagswahl 2026 gibt es erstmals eine Erst- und eine Zweitstimme:

Erststimme: Sie wählen eine direkt kandidierende Person in Ihrem Wahlkreis. In Baden-Württemberg gibt es 70 Wahlkreise. Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, zieht mit einem Direktmandat in den Landtag ein.

Zweitstimme: Sie gilt für eine Partei bzw. deren Landesliste. Die Zweitstimmen bestimmen die Zusammensetzung des Landtags nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen. Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten haben.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen wurden den Wahlberechtigten bis zum 15. Februar 2026 zugestellt.

Briefwahl

Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, können Sie einen Wahlschein beantragen.

Um sicher zu stellen, dass Sie Ihre Unterlagen vor Sonntag erhalten, empfehlen wir die persönliche Beantragung im Wahlamt. Ansonsten kann nicht garantiert werden, dass Ihnen die Unterlagen rechtzeitig zugehen.

Die Beantragung ist möglich:

  • per Mail an wahlen(at)waiblingen.de unter Angabe Ihres Namens, Ihres Geburtsdatums sowie Ihrer Anschrift
  • persönlich im Wahlamt der Stadtverwaltung (Foyer im Rathaus), Abholung durch eine bevollmächtigte Person mit schriftlicher Vollmacht

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Auch bei dieser Wahl können blinde und sehbehinderte Wähler eine Stimmzettelschablone und eine Audio-CD kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden anfordern. Die Schablone hilft, den Stimmzettel selbstständig auszufüllen, indem sie tastbare Hinweise und ausgesparte Felder für das „Kreuzchen“ bietet. Die CD erklärt die Nutzung der Schablone und liest den gesamten Stimmzettel vor. Anforderung unter Telefon: 0761 36122

Weitere Auskünfte

Weitere Auskünfte zur Landtagswahl erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Wahlamtes telefonisch unter 07151 5001-2860 oder per E-Mail an wahlen(at)waiblingen.de.