Grundsteuer
Was für Grundsteuerarten gibt es?
Der Besitz von Grund und Boden ist in Deutschland steuerpflichtig, die sogenannte Grundsteuer.
- Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt die Grundsteuer A
- Für die übrigen betrieblichen und privaten Grundstücke gilt die Grundsteuer B.
Wie berechnet sich die Grundsteuer B 2025?
Die Berechnung der Grundsteuer B erfolgt in drei Schritten.
- Grundsteuerwert = Grundstücksfläche x Bodenrichtwert
- Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl
- Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz
Grundsteuer Wert- und Messbescheid
Was ist der Bodenrichtwert und wo erfahre ich ihn?
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für den Boden innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes.
Die Bodenrichtwerte wurden vom örtlichen Gutachterausschuss als unabhängiges Gremium festgestellt.
Die Bodenrichtwerte 2022 für die Grundsteuer B sind in die Datenbank Boris-BW eingestellt und können dort abgerufen werden.
Die Bodenrichtwerte 2022 für die Grundsteuer A sind im Geoportal land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke für Zwecke der Grundsteuer eingestellt und können dort abgerufen werden.
Das Baugesetzbuch sieht kein rechtliches Beschwerdeverfahren für Grundstückseigentümer vor, die mit der Festsetzung des Bodenrichtwerts für ihr Grundstück nicht einverstanden sind.
Weitere Informationen zu den Bodenrichtwerten erhalten Sie hier.
Was ist die Grundsteuermesszahl?
Die gesetzlich vorgegebene Grundsteuermesszahl beträgt grundsätzlich 1,3 Promille.
Begünstigt wird auf Antrag beispielsweise die überwiegende Wohnnutzung eines Grundstücks.
Bei dieser Nutzung wird die Steuermesszahl um 30 Prozent verringert.
Was ist der Hebesatz wer legt ihn fest?
Der Hebesatz wird von der Kommune festgelegt und bestimmt die endgültige Höhe der Grundsteuer.
Der Gemeinderat der Stadt Waiblingen hat am 14. November 2024 mit einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2025 den Hebesatz für die Grundsteuer A von 670 v.H. sowie den Hebesatz für die Grundsteuer B von 200 v.H. beschlossen.
Was bedeutet Aufkommensneutralität ?
Aufkommensneutral heißt, dass es durch die Grundsteuerreform im Wesentlichen im Jahr 2025 nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens bei der Gemeinde gegenüber dem Jahr 2024 kommt. Der aufkommensneutrale Hebesatz ist der Hebesatz, bei dem dieses Ziel voraussichtlich erreicht wird.
Auch bei angestrebter Aufkommensneutralität wird es teilweise zu deutlichen „Belastungsverschiebungen“ im Vergleich zu der bisherigen Rechtslage sowie zwischen den einzelnen Nutzungen und örtlichen Lagen der Grundstücke kommen. Deshalb gibt es Grundstücke, für die von dem Jahr 2025 an mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist.
Belastungsverschiebungen treten als Konsequenz aus der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf. Die dadurch notwendige Grundsteuerreform musste zwangsläufig zu Belastungsverschiebungen führen. Eine Nachfolgeregelung, welche darauf abgezielt hätte, genau die bisherigen Ergebnisse in der Steuerbelastung eines jeden einzelnen Steuerpflichtigen nachzubilden, wäre absehbar wiederum rechtswidrig gewesen.
Wann werden die Bescheide für die Grundsteuer 2025 versandt?
Dies erfolgt im Januar 2025 postalisch.
Grundsteuerberechnung mit Messbetrag
Geben Sie hier den Grundsteuermessbetrag in Euro ein. Sie finden diesen auf Ihrem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts. | ||
Die Angabe des Hebesatzes ist für die Ermittlung der Grundsteuer erforderlich. Der Gemeinderat der Stadt Waiblingen hat am 14. November 2024 mit einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2025 den Hebesatz für die Grundsteuer A von 670 v.H. sowie den Hebesatz für die Grundsteuer B von 200 v.H. beschlossen. |
Grundsteuerberechnung B mit Grundstücksfläche und Bodenrichtwert
Geben Sie hier die Fläche Ihres Grundstücks in Quadratmetern ein. | ||
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen. Ihren Bodenrichtwert können Sie unter BORIS-BW ermitteln. | ||
Die Angabe des Hebesatzes ist für die Ermittlung der Grundsteuer erforderlich. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde vom Gemeinderat der Stadt Waiblingen in seiner Sitzung am 14. November 2024 auf 200 v.H. beschlossen. Berechnung mit ermäßigter Steuermesszahl von 0,91 v.T. |
Der Grundsteuerrechner wurde der Stadt Waiblingen von der Gemeinde Kernen, Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, freundlicherweise zur Verfügung gestellt.