Mitarbeiter
Frau Feierabend ist zuständig für die technische Verfahrensbearbeitung von Bausachen (Bauverständige) für folgende Bezirke:
Ortschaft Beinstein, Ortschaft Neustadt, Bereich Waiblingen Süd (u.a. Untere Röte, Gänsäcker, Danziger Platz), Bereich Erbachhof, Kleinhegnach.
Sie ist Montag bis Freitag bei der Abteilung Baurecht zu erreichen.
Für baurechtliche Beratungen jeglicher Art, auch beim IC Bauen, ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Aufgrund von personellen Engpässen sind die Öffnungszeiten und die telefonische Erreichbarkeit bis auf Weiteres: Dienstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr.
Persönliche Termine sind an diesen Tagen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Dies gilt ebenso auch für die Abteilung Baurecht.
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baurechtliche Beratung
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Befreiung/Ausnahme/Abweichung