Mitarbeiter
Frau Piechotta ist Montag bis Freitag (außer Dienstagnachmittag) bei der Abteilung Baurecht (IC-Bauen) zu erreichen.
Ebene 2 | Zimmer 203
Montag:
08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag:
08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch:
- geschlossen
Donnerstag:
14:30 - 18:30 Uhr
Freitag:
- geschlossen
Für baurechtliche Beratungen jeglicher Art, auch beim IC- Bauen, ist eine Terminvereinbarung notwendig.
- Abbruch von Gebäuden
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Bauakten/Statik - Einsicht nehmen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baukontrolle
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Baurechtliche Beratung
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Bebauungsplan - Allgemeine Informationen
- Bebauungsplan einsehen
- Befreiung/Ausnahme/Abweichung
- Denkmalschutz
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Garage/Carport/Gerätehütte/Überdachung/Nebenanlage
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
- Schornsteinfeger