Mitarbeiter
Frau Piechotta ist Montag bis Freitag vormittags bei der Abteilung Baurecht (IC-Bauen) zu erreichen, Donnerstags ganztags.
Ebene 2 | Zimmer 203
Montag:
08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
14:30 - 18:30 Uhr
Bitte beachten Sie:
Persönliche Termine und Beratungstermine per Telefon sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können uns bei der Vorbereitung der Termine unterstützen: Nennen Sie uns Ihr Anliegen und stellen Sie uns evtl. für die Beurteilung erforderliche Unterlagen zur Verfügung.
Dies gilt ebenso auch für die Abteilung Baurecht.
- Abbruch von Gebäuden
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Bauakten/Statik - Einsicht nehmen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baukontrolle
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Baurechtliche Beratung
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Bebauungsplan - Allgemeine Informationen
- Bebauungsplan einsehen
- Befreiung/Ausnahme/Abweichung
- Denkmalschutz
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Garage/Carport/Gerätehütte/Überdachung/Nebenanlage
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
- Schornsteinfeger