Mitarbeiter
Zuständigkeit für die technische Verfahrensbearbeitung von Bausachen (Bauverständiger) für folgende Bezirke: Waiblingen-Kernstadt links der Rems und Hohenacker.
Mit Ausnahme Gewerbegebiete, Bereich Untere Röte und Blütenäcker.
Ebene 2 | Zimmer 210
Dienstag:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
14:30 - 18:30 Uhr
Für baurechtliche Beratungen jeglicher Art, auch beim IC Bauen, ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Aufgrund von personellen Engpässen sind die Öffnungszeiten und die telefonische Erreichbarkeit bis auf Weiteres: Dienstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr.
Persönliche Termine sind an diesen Tagen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Dies gilt ebenso auch für die Abteilung Baurecht.
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baurechtliche Beratung
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Befreiung/Ausnahme/Abweichung