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Digitalisierungsprämie Plus Baden-Württemberg
Mit der Digitalisierungsprämie Plus unterstützt das Land Baden-Württemberg konkrete Projekte von Unternehmen zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Gefördert wird vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu 500 Beschäftigten. Die Investition muss in Baden-Württemberg erfolgen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig. Gefördert werden z.B. Vorhaben in den Bereichen:
- Digitalisierung von Produktion und Verfahren
(zum Beispiel 3D-Druck, mobile Betriebsgeräte zur Produktionssteuerung, e-commerce, e-procurement) - Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
(zum Beispiel digitale Plattformen, Fernwartung, Anwendung digitaler Standards) - Umsetzung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung
(zum Beispiel IKT-Sicherheit, digitale Vertriebskanäle, Cloudtechnologie)
Welche Kosten werden gefördert?
Finanziert wir die Anschaffung von IKT-Hard- und Software sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen eischließlich Migration von Daten, Portierung von Softwarekomponenten, Schulungen von Mitarbeitern durch externe Anbieter.
Lizenz- und Systemservicegebühren werden für maximal 12 Monate berücksichtigt. Schulungskosten werden bis zu 50 % der Kosten für Hard- und Software (einschl. Lizenz- und Systemservicegebühren) sowie den damit verbundenen Dienstleistungen gefördert.
Wie hoch ist der Förderanteil?
Die Digitalisierungsprämie Plus steht als reiner Zuschuss (ohne Darlehen) sowie als Tilgungszuschuss in Kombination mit einem Förderdarlehen der L-Bank zur Verfügung.
Unterstützt werden bei der Zuschussvariante Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 5.000 Euro und 25.000 Euro, bei der Darlehnsvariante Projekte mit einem Kostenvolumen zwischen 5.000 Euro und 100.000 Euro.
Der Zuschuss (Zuschussvariante) bzw. Tilgungszuschuss (Darlehensvariante) ist abhängig von der Höhe des Investitionsbetrags bzw. vom Bruttodarlehensbetrages. Bei der Zuschussvariante beträgt der Zuschuss 35% (max. aber 4.000€).
Wo stellt man den Antrag?
Das Antragsverfahren in der Darlehensvariante wird von der Hausbank abgewickelt. Förderanträge sind deshalb direkt bei der Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet den Antrag dann gegebenenfalls an die L-Bank weiter. In der Zuschussvariante kann der Antrag direkt gestellt werden bei der L-Bank.
Weitere Informationen finden Sie unter:
L-Bank: www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/digiplus-zuschuss.html
IHK: www.produktentwicklung.ihk.de/produktmarken/foerdermittel/digitalisierungspraemie-4714466