Land verlängert Hilfe für gemeinnützige Vereine um weitere fünf Monate
(Stand 3.11.20)
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Rechtliche Hinweise für Vereine - Vereinsleben unter Corona
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Stand: März
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Information des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport BW vom 26.03.2020 "Mittel im Solidarpakt III werden zielgerichtet eingesetzt, um Vereine in Not zu unterstützen".
Der Städtetag BW informiert über Soforthilfe für selbstständige Trainerinnen und Trainer, Anbieter von Fitness-, Gesundheits- und Rehakursen, außerdem über die Möglichkeit von Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten von Sportvereinen.
Richtlinie des Wirtschaftsministeriums BW für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe.