Meldung aus der Stadt
Fachkräfteeinwanderung
Wie kann Fachkräfteeinwanderung beschleunigt werden?
Arbeitgeber können durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81 a Aufenthaltsgesetz mit Unterstützung der Ausländerbehörde das Verwaltungsverfahren bis zur Einreise der ausländischen Fachkraft verkürzen. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter www.make-it-in-germany.com
Wie können Unternehmen den Prozess begleiten?
Der Antrag auf Erteilung eines Visums zur Ausübung einer Beschäftigung zur Einreise in das Bundesgebiet ist von der Fachkraft eigenverantwortlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu stellen. Eine Unterstützung durch das Unternehmen kann zum Beispiel durch das Ausfüllen der erforderlichen Unterlagen wie zum Beispiel der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis erfolgen.
Welchen Service bieten die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammer (HWK) für Mitgliedsunternehmen?
Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahren können die IHK Stuttgart und die HWK Stuttgart die jeweiligen Mitgliedsunternehmen unterstützen.
Die IHK und die HWK können im Fall eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens die Koordination des Zuwanderungs‐ und Anerkennungsprozesses übernehmen. Dabei prüfen sie die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und leiten sie dann an die Ausländerbehörde Waiblingen weiter. Bitte informieren Sie sich über folgende Website: