Öffnungszeiten der Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung
Offene Kinder- und Jugendarbeit - Offener Betrieb weiterhin möglich
Die Corona-Verordnung „Kinder- und Jugendarbeit“ des Landes endete am 2. April 2022. Seit dem 3. April 2022 liegt nun die Verantwortung des Infektionsschutzes in den Händen des Trägers.
Ein offener Betrieb in den städtischen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wird wie folgt angeboten:
- Die Kinder und Jugendlichen müssen sich nicht anmelden.
- Die Kinder und Jugendlichen benötigen keinen 3G-Nachweis.
- Das Maskentragen für Kinder und Jugendliche ist keine Pflicht mehr, wird aber weiterhin empfohlen.
- Für alle Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit liegt ein Hygienekonzept vor.
- Auf das Lüften und das Abstandhalten wird geachtet!
Kontakt zu den Ansprechpersonen der Einrichtungen sowie Informationen zu den Angeboten kann per E-Mail, Telefon oder über soziale Kanäle bei den Einrichtungen erfolgen.
Informationen können außerdem bei der städtischen Abteilung Kinder- und Jugendförderung unter www.waiblingen.de/kjf abgerufen oder per E-Mail: kjf@waiblingen.de oder unter Telefon 5001-2722 erfragt werden.
Nach wie vor sind auch spontan Gesprächs- und Unterstützungsangebote bei Problemen und Notlagen für einzelne Kinder und Jugendliche möglich.
Zusätzlich ist die Kinder- und Jugendförderung der Stadt montags bis donnerstags von 12 Uhr bis 16 Uhr, Telefon 5001-2720, E-Mail: kjf@waiblingen.de, erreichbar.
Weitere Informationen können bei den Einrichtungen direkt erfragt werden: