Gesetze
- Bundesimmissionsschutz-Verordnung
- Energieeinsparverordnung EnEV
§ 10 beinhaltet Änderungen, die zum 1.1.2015 zu beachten sind.: Lesefassung EnEV 2013 - Neue Energieeinsparverordnung bringt mehr Transparenz und höhere energetische Standards. Informationen finden Sie unter: www.bmub.bund.de/
- Diverse Neuerungen zum Thema Heizenergie treten in Kraft
Presseinfo der Energieagentur Rems-Murr - Gesetzespflicht zum Jahresende 2015: Oberste Geschossdecke muss ausreichend gedämmt sein
Presseinfo Energieagentur Rems-Murr vom 28.09.2015
Wärmegesetze
1. EWärmeG/ Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Zum 1. Juli 2015 trat das neue das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude (EWärmeG) in Kraft. Es gilt nun auch für Nichtwohngebäude.
Die wichtigsten Neuerungen werden hier beschrieben:
Beim Austausch der Heizungsanlage muss ein Anteil an erneuerbaren Energien von 15 % gewährleistet werden, zum Beispiel durch:
- 0,07 m² Solarkollektorfläche/m² Nutzfläche
- Photovoltaikanlage 0,02 kWp pro m² Wohnfläche
- Heizkessel für feste Biomasse
- Einzelraumfeuerung für feste Biomasse (30 % der Wohnfläche muss überwiegend beheizt sein)
- Wärmepumpe mit Leistungszahl mind. 3,5
- Kraft-Wärme-Kopplung (min. 15 kWh pro m² Wohnfläche)
- Wärmenetzanschluss (50 % Kraft-Wärme-Kopplung oder min 15% erneuerbare Energien oder Abwärme)
Teilerfüllungsoptionen
- Durch Biogas oder Bioölnutzung
- Wärmedämm-Maßnahmen an Dach, Fassade und Kellerdecke
- Gesamtsanierung
- Einen energetischen Sanierungsfahrplan
Hier finden Sie die Erfüllungsoptionen für Nichtwohngebäude.
Das Gesetz erlaubt an vielen Stellen, bereits durchgeführte Maßnahmen anzurechnen wie z. B. bestehende Solaranlagen oder sehr gute Wärmedämmung.