Wärmegesetz
EWärmeG/Wärmegesetz
Zum 1. Januar 2008 trat das neue Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie (EWärmeG/Wärmegesetz) in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen werden hier beschrieben:Neubau ab Bauantrag 1. April 2008: Anteil am Wärmebedarf 20 %, bspw. über Solarthermieanlage, Erdwärme, Wärmepumpe erreichbar
Altbau: Ab 1. Janaur 2010 muss bei Heizungserneuerung 10 % Anteil regenerative Wärme gewährleistet werden.
Zum Beispiel durch
0,04 m2 Solarkollektorfläche/m2 Nutzfläche
Wärmepumpe mit Leistungszahl mind. 3,5
durch Biogas oder Bioölnutzung
Ersatzweise Erfüllung möglich durch:
Wärmedämm-Maßnahmen an Dach und Fassade, ENEV minus 30 % oder eine Gesamtsanierung
Kraftwärmekopplung
Photovoltaikanlage
Anschluss an ein Wärmenetz
Ausnahmen: wenn schon umfangreiche Maßnahmen durchgeführt wurden oder die baulichen Möglichkeiten nicht bestehen. Ab 2009 wird dieses Landesgesetz dann wohl durch ein Bundesgesetz abgelöst werden. Mehr Infos erhalten Sie unter www.um.baden-wuerttemberg.de und www.bmu.de.