Junge Stadt in alten Mauern

Wärmegesetz

EWärmeG/Wärmegesetz

Zum 1. Januar 2008 trat das neue Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie (EWärmeG/Wärmegesetz) in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen werden hier beschrieben:

Neubau ab Bauantrag 1. April 2008: Anteil am Wärmebedarf 20 %, bspw. über Solarthermieanlage, Erdwärme, Wärmepumpe erreichbar

Altbau: Ab 1. Janaur 2010 muss bei Heizungserneuerung 10 % Anteil regenerative Wärme gewährleistet werden.

Zum Beispiel durch

    0,04 m2 Solarkollektorfläche/m2 Nutzfläche
    Wärmepumpe mit Leistungszahl mind. 3,5
    durch Biogas oder Bioölnutzung

Ersatzweise Erfüllung möglich durch:

    Wärmedämm-Maßnahmen an Dach und Fassade, ENEV minus 30 % oder eine Gesamtsanierung
    Kraftwärmekopplung
    Photovoltaikanlage
    Anschluss an ein Wärmenetz

Ausnahmen: wenn schon umfangreiche Maßnahmen durchgeführt wurden oder die baulichen Möglichkeiten nicht bestehen. Ab 2009 wird dieses Landesgesetz dann wohl durch ein Bundesgesetz abgelöst werden. Mehr Infos erhalten Sie unter www.um.baden-wuerttemberg.de und www.bmu.de


Novellierung des E-Wärmegesetzes geplant

Ziel der Landesregierung ist es, dass Baden-Württemberg zu einer führenden Energie- und Klimaschutzregion wird. Im Zuge dessen soll das EWärmeG vom 20. November 2007 im Einklang mit den europäischen und nationalen Klimaschutzzielen sowie dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG-BW) und dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) weiterentwickelt werden.