Ortskern Bittenfeld
Städtebauförderung
Die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Die zentralen Ziele sind die Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, die Behebung sozialer Missstände sowie die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in den Sanierungsgebieten.
Sanierungsgebiet „Ortskern Bittenfeld“
Im Jahr 2024 wurde der „Ortskern Bittenfeld“ als städtebauliche Erneuerungsmaßnahme in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Für das Vorhaben wurde ein Förderrahmen in Höhe von einer Millionen Euro bewilligt, der aktuell bis zum 30. April 2033 zur Verfügung steht. Die Stadt Waiblingen kann jährlich Aufstockungen beantragen, wenn absehbar ist, dass die bewilligten Fördermittel nicht ausreichen.
Der Gemeinderat der Stadt Waiblingen hat am 17. Juli 2025 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern Bittenfeld“ beschlossen. Nach ihrer amtlichen Bekanntmachung am 24. Juli 2025 ist die Satzung nun in Kraft getreten (Regelverfahren).
Die Satzung können Sie im nachstehenden Link abrufen:
Sanierung Ortskern Bittenfeld - Bekanntmachung im Stauferkurier
Ziele und Förderung im Sanierungsgebiet
Mit Hilfe der Fördermittel soll der Ortskern von Bittenfeld umfassend aufgewertet werden. Ziele sind die Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung und Aktivierung von untergenutzten Flächen und leerstehenden Gebäuden, Sicherung des Ortskerns als Standort für Gewerbe- und Dienstleistungen, die Verbesserung des Wohnumfeldes und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch Aufwertung des öffentlichen Raumes. Außerdem soll das charakteristische Ortsbild von Bittenfeld erhalten werden.
Mit den Fördermitteln können nicht nur kommunale, sondern auch private Maßnahmen gefördert werden. Weitergehende Information zur Förderung von Eigentümerinnen und Eigentümer können Sie auch nachfolgendem Flyer entnehmen:
Sanierung Ortskern Bittenfeld - Flyer
Vorbereitenden Untersuchungen:
Den Gesamtbericht zu den vorbereitenden Untersuchungen können Sie sich hier herunterladen:
Sanierung Ortskern Bittenfeld - Ergebnisbericht 2025
Genehmigungspflichten
In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ergeben sich Verpflichtungen (§ 144 BauGB) für bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge eine sanierungsrechtliche Genehmigung bei der Stadt Waiblingen einzuholen. Hierdurch soll die Umsetzung der städtebaulichen Sanierungsziele gesichert werden. Die Entscheidung über die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung erfolgt durch die Abteilung Planung und Sanierung. Ihre Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Stefanie Rist (Tel. 07151 5001-3122, stefanie.rist(at)waiblingen.de).
Zu den genehmigungspflichtigen Vorgängen gehören u. a.:
- Wertverbessernde Maßnahmen
- Nutzungsänderungen.
- Miet- und Pachtverträge, welche mit einer festgelegten Laufzeit von mehr als einem Jahr abgeschlossen werden.
- Veräußerung von Grundstücken oder Grundstücksteilen (auch Wohnungseigentum).
- Eintragung von Grundschulden
Wenn Sie ihr Gebäude sanieren oder abbrechen möchten, wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an Frau Norina Flietel: (Tel: 07141 16757282; norina.flietel(at)wuestenrot.de) von der Wüstenrot Haus- und Städtebau. Melden Sie sich bitte auf jeden Fall bevor Sie mit Baumaßnahmen beginnen, da bereits begonnene Maßnahmen nicht rückwirkend gefördert werden können.
Häufig gestellte Fragen: Stadtsanierung
Ansprechpartnerinnen:
Für weitere Informationen können Sie sich an Vanessa Luz (Tel. 07151 5001 3124, vanessa.luz(at)waiblingen.de) vom Geschäftsbereich Stadtplanung, Abteilung Planung und Sanierung wenden.