E-Scooter
Wichtige Änderungen beim E-Roller-Verleih in Waiblingen zum 30.01.2023
Abstellen nur auf definierten Flächen - Bereich auf Ortschaften ausgedehnt
Mit den Änderungen zum 30. Januar 2023 wird ein Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Umwelt vom 8. Dezember 2022 umgesetzt. Wichtig war es dem Gremium, den Probebetrieb der E-Roller bis September 2023 mit max. 100 Fahrzeugen fortzuführen und dabei auch die Möglichkeit zu schaffen, in den Ortschaften die E-Roller zu nutzen. Ein ganz zentraler Punkt war es, das Parken der Roller in geordnete Bahnen zu lenken, so dass es nicht mehr zu dieser großen Zahl an unkontrolliert abgestellten Mobilen in der Stadt kommt. Dies war mit ein wesentlicher Kritikpunkt am E-Roller-Verleih in Waiblingen.
Pläne Abstellflächen:
Digitale Karte Abstellfächen Gesamtstadt:
https://www.waiblingen.de/de/Die-Stadt/Unsere-Stadt/Waiblingen-nachhaltig-mobil/Verkehrsmittel/Trend-E-Mobilitaet/Ladestationen
E-Scooter ab sofort ausleihbar
100 E-Scooter von Lime gibt es seit Montag, 02.05.2022, in Waiblingen. Sie stehen zum Beispiel am Bahnhof, beim Kulturhaus Schwanen oder vor dem Gebäude des Altstadtstübles in der Kurzen Straße 18. Zum Preis von 25 Cent pro Minute sowie einer Entsperrgebühr von einem Euro können die Elektroroller ausgeliehen und fast überall wieder abgestellt werden. Gefahren werden kann damit vorläufig allerdings nur in der Kernstadt.
- Artikel Staufer-Kurier vom 05.05.2022
- Artikel Waiblinger Kreiszeitung vom 03.05.2022
- Artikel Staufer-Kurier vom 28.04.2022
Verhaltensregeln
Das gilt für E-Scooter: Rücksicht nehmen, Regeln beachten
Artikel Staufer-Kurier vom 12.05.2022
Beschwerden
können direkt an Lime gerichtet werden:
- Tel.+49 69 770 44733
- li.me/de
- hilfe(at)li.me
Kampagne „Roll ohne Risiko“ klärt über Regeln für‘s Fahren mit E-Scootern
Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter auf Deutschlands Straßen zugelassen. In einigen Städten sorgen die Fahrzeuge und der richtige Umgang mit ihnen für Diskussionen. Wenig überraschend, sind sie doch ein neues, zusätzliches Verkehrsmittel. Eine vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) im Jahr 2020 beauftragte Umfrage zeigt, dass die Regeln für das Fahren mit E-Scootern Nutzerinnen und Nutzern oft nicht bekannt sind: Mehr als die Hälfte (51 Prozent) der Befragten wusste beispielsweise nicht, dass für E-Scooter-Fahrende die gleichen Promillegrenzen gelten wie für Führende anderer Kraftfahrzeuge.
Kontakt:
Paula Boks, Referentin
T.: 030 2266771 42
E.: pboks(at)dvr.de
Regeln für alle, die E-Scooter fahren
- Darf ich E-Scooter fahren, wenn ich Alkohol getrunken habe?
Für E-Scooter Fahrende gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Auto Fahrende: Ab 0,5 Promille drohen mindestens ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister. Aber: Am besten trinkst Du gar keinen Alkohol! - Darf ich auf dem Gehweg fahren?
Nein, das Nutzen von Gehwegen und das Befahren von Fußgängerzonen sind untersagt, außer ein explizites Schild erlaubt dies. - Wo soll ich sonst fahren?
E-Scooter Fahrende müssen Radwege nutzen, falls nicht vorhanden, die Fahrbahn. - Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren?
Nein, E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. - Wo darf ich meinen E-Scooter abstellen?
Grundsätzlich gilt: Abgestellte E-Scooter dürfen niemanden behindern oder Wege versperren. Am Straßenrand oder auf Gehwegen müssen sie so abgestellt werden, dass Zu Fuß Gehende oder andere Verkehrsteilnehmende nicht behindert oder gefährdet werden - Gibt es eine Helmpflicht? Nein, es gibt keine Helmpflicht. Wir empfehlen jedoch, einen Helm zu tragen.