Junge Stadt in alten Mauern

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Sicher zu Fuß in Waiblingen unterwegs

Sie möchten sich auch als Fußgänger verkehrssicher im öffentlichen Straßenraum bewegen? Dann sind Sie in Waiblingen gut unterwegs. Die Hauptziele der Stadt sind problemlos zu Fuß zu erreichen, bei längeren Wegen kann bei Bedarf allerdings auf öffentliche Verkehrsmittel umgestiegen werden. Außer zahlreichen Ampeln gibt es Querungshilfen mit und ohne Zebrasteifen, die das schnelle und gefahrenfreie Queren möglich machen. Menschen mit Handicap wie zum Beispiel sehbeeinträchtigte Menschen werden durch Bodenindikatoren im öffentllichen Raum geführt. Die Stadt ist bemüht, die Ampelanlagen mit einem einheitlichen Standard auszustatten: dazu gehören auch Vibrationstaster und Leiteinrichtungen.   

Die Fußgängerzone zwischen Langer- und Kurzer Straße sorgt dafür, dass dem Fußgänger mehr Raum zur Verfügung steht - Fußgängerzonen steigern die Aufenthaltsqualität und machen den Einkauf in der Stadtmitte attraktiver.
Durch die Begrenzung des Liefer- und Anliegerverkehrs gewann die erweiterte Fußgängerzone in der Altstadt Waiblingens noch mehr an Attraktivität. Die Fußgängerbrücke am „Badertörle“ ist nicht nur ein angenehmer, sondern auch ein schneller Weg in und aus der Stadt zu den Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage des Bürgerzentrums oder dem Parkplatz des Hallenbads.

Wer mobil und gesund bis ins hohe Alter bleiben möchte, sollte bei der täglichen Verkehrsmittelwahl stets die Möglichkeit des Zu-Fuß-Gehens im Auge behalten.

Ein paar wenige Tipps helfen Ihnen schon, sich verkehrssicher als Fußgänger fortzubewegen:
  • Kleidung nach dem Wetter auswählen.
  • Kleiden Sie sich eher hell als dunkel.
  • Gutes Schuhwerk verbessert die persönliche Sicherheit.
  • Schutz gegen Regen und Blenden bei Sonne.
  • Beim Queren eines Zebrastreifens auf sich selbst aufmerksam machen.
  • Aufmerksamkeit und Rücksicht zahlt sich aus.
  • Gehwege müssen von Fußgängern benutzt werden.
  • Fußgänger dürfen beide Straßenseiten benutzen, wenn keine Gehwege vorhanden sind.
  • Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie in Grünlagen haben Fußgänger meistens Vorrang, jedoch sollten Sie nicht beharrlich Ihr Recht einfordern, sondern Rücksicht nehmen.
  • Beim Ein- und Aussteigen von Bahnen und Bussen haben Fußgänger Vorrang.
  • Straßen sollten auf kürzestem Wege überquert werden.
  • Vorhandene Querungsanlagen sollen von Fußgängern genutzt werden.
  • Auf der freien Strecke sollte nur bei guten Sichtverhältnissen die Straße gequert werden.
  • Selbst bei einer Grün anzeigenden Ampel sollten Sie auf andere Teilnehmer achten, um Unfälle zu vermeiden.
  • Bei Rot muss die Straße von Fußgängern geräumt werden.
  • An Straßenbahngleisen unbedingt auf heranfahrende Bahnen achten.
  • Achten Sie besonders auf Kinder.
  • Halten Sie Augen und Ohren offen.
  • Bei Unsicherheiten lieber warten oder um Hilfe bitten.

Häufige Unfallursachen bei Fußgängern und Radfahrern ist Unachtsamkeit durch Faktoren wie Stress oder Überforderung sowie das Queren abseits von Schutzwegen oder Übergängen. Daher geben Sie Acht im Straßenverkehr und vermeiden Sie Konfliktsituationen.


Der gemeinsame Rad- und Fußweg

Vorfahrt ...

Der gemeinsame Rad- und Fußweg ist ein gemeinsamer Verkehrsraum für Fußgänger und Radfahrer. Und wie bei jedem gemeinsamen Verkehrsraum gilt auch hier das Recht des Schwächeren.

Die Regeln sind eindeutig: Der schnellere Verkehrsteilnehmer hat auf den langsameren Rücksicht zu nehmen. Dazu gehört, dass Radfahrer dort, wo sie Fußgänger gefährden könnten, Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Der Radfahrer hat keine Vorfahrt.

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