Junge Stadt in alten Mauern

Gemeinsamer Gutachterausschuss Waiblingen/Korb

Zum 1. Januar 2020 haben sich die Gutachterausschüsse der Gemeinde Korb und der Stadt Waiblingen zum "Gemeinsamen Gutachterausschuss Waiblingen/Korb" zusammengeschlossen.

Die Anzahl der Mitglieder wurde auf einen Sitz pro 5 000 angefangene Einwohner festgelegt. Von der Gemeinde Korb (ca. 11 000 Einwohner) wurden drei Personen und von der Stadt Waiblingen (ca. 57 000 Einwohner) zwölf Personen entsandt. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass eine Person aus Korb zum Stellvertretenden Vorsitzenden bestellt wird.

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Waiblingen/Korb ist bei der Stadt Waiblingen angesiedelt und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger beider Kommunen.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Waiblingen/Korb setzt sich aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden Vorsitzenden und zwölf weiteren ehrenamtlichen Gutachtern sowie zwei Vertretern der Finanzbehörde zusammen. Die Amtszeit dauert vier Jahre.

Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Sachverständigengremium, dessen Mitglieder in der Ermittlung von Grundstücks- und Immobilienwerten sachkundig und erfahren sind.

Verkehrswertgutachten für Immobilien

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Waiblingen/Korb wird nur auf Antrag tätig. Der Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Waiblingen/Korb in der Abteilung Gremiendienste/Gutachterausschuss der Stadt Waiblingen einzureichen. Bitte fügen Sie immer einen aktuellen unbeglaubigten Grundbuchauszug bei. Sie erhalten diesen beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Waiblingen.

Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten für Immobilien und für sonstige Tätigkeiten des Gemeinsamen Gutachterausschusses Waiblingen/Korb und seiner Geschäftsstelle werden Gebühren gemäß der Gebührensatzung erhoben.

Nachfolgend steht Ihnen ein Antragsformular zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens und die Gebührensatzung zur Verfügung.

Gutachtenantrag
Auszug Gutachterausschussgebührensatzung (PDF) 

Einrichtung und Aufgaben der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Waiblingen/Korb

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Waiblingen/Korb ist bei der Stadt Waiblingen dem Fachbereich Büro Oberbürgermeister zugeordnet. Die Aufgaben der Geschäftsstelle bestehen unter anderem aus der

  • Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung
  • Ableitung und Fortschreibung der zur Wertermittlung erforderlichen Daten
  • Vorbereitung der Wertermittlung für Gutachten und Bodenrichtwerte
  • Ausfertigung der Verkehrswertgutachten
  • Anfertigung der Bodenrichtwertkarten und deren Veröffentlichung
  • Kundenberatung im Zusammenhang mit Anträgen für die Wertermittlung von Immobilien

Kaufpreissammlung

Datengrundlage für den Grundstücks- und Immobilienmarktbericht ist die Kaufpreissammlung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. In ihr sind die für die Wertermittlungen wesentlichen Vertragsinhalte mit den werterheblichen Grundstücksmerkmalen aller Eigentumsübertragungen von unbebauten und bebauten Grundstücken gesammelt und für den jeweiligen Verwendungszweck aufgearbeitet.

Bodenrichtwerte

Die Kaufpreissammlung ist ebenso Datengrundlage der Bodenrichtwerte und der weiteren, für die Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien wesentlichen Daten.

Für den Gutachterausschuss sind dies die Grundlagen, sich mit den jeweiligen Grundstücks- und Immobilienmarktverhältnissen auseinanderzusetzen, Kaufpreisanalysen vorzunehmen und Erfahrungen anhand der Kaufpreissammlung zu überprüfen.

Gemeinsamer Gutachterausschuss Waiblingen/Korb

(Stand: Januar 2024)

Vorsitz: Herr Peter Wörner
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Mitglieder