Kindertageseinrichtungen
Die Kindertageseinrichtungen der Stadt Waiblingen bieten Kindern ein vielfältiges Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsangebot. Dieses Angebot wird kontinuierlich weiterentwickelt und an den Bedarf der Familien angepasst. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf flexiblen Betreuungszeiten, gezielter Sprachförderung sowie der Integration von Kindern mit Behinderung.
In allen Einrichtungen können Kinder ab drei Jahren einen Kindergartenplatz erhalten. Ergänzt wird das Angebot durch Ganztagesbetreuung, Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, Tagespflege sowie Betreuungsangebote an Schulen. So stellt Waiblingen sicher, dass für jedes Kind ein passender Betreuungsplatz zur Verfügung steht.
Online zum Kita-Platz
Die Anmeldung für Betreuungsplätze in allen kirchlichen und städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Waiblingen erfolgt online. Eltern können ihr Kind bequem von zu Hause aus digital anmelden.
Für einen Kitaplatz in einer kirchlichen oder städtischen Einrichtung für das Kindergartenjahr 2026/2027 nutzen Sie bitte folgenden Link. Anmeldeseite
Anmeldewünsche ab September 2027 können derzeit noch nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie von entsprechenden Anmeldungen ab.
Anmeldungen für Betreuungsplätze in privaten Einrichtungen erfolgen ausschließlich direkt beim jeweiligen Träger.
Platzvergabe für kirchliche und städtische Kindertageseinrichtungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Platzvergabe ist eine vollständige Vormerkung.
Bei der Platzvergabe wird nach Möglichkeit die Reihenfolge Ihrer Einrichtungswünsche berücksichtigt. Ein Platzangebot für die Einrichtung mit Erstwunsch kann jedoch nicht garantiert werden.
Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt grundsätzlich zweimal im Jahr:
- Im Mai erhalten Eltern Platzangebote für einen Betreuungsbeginn von September bis Februar.
- Im November erhalten Eltern Platzangebote für einen Betreuungsbeginn von März bis Juli.
Wenn Ihr Kind bei der Vergabe im Mai oder November keinen Platz erhält, bleibt Ihre Vormerkung bestehen. Ihr Kind wird dann auf der Warteliste geführt und bei der unterjährigen Platzvergabe berücksichtigt.
Eine unterjährige Vergabe kann auch bei Zuzügen, kurzfristig frei werdenden Plätzen oder verspäteten Anmeldungen erfolgen. In solchen Fällen können Sie nicht davon ausgehen, dass zum gewünschten Zeitpunkt ein Platz in Ihrer Wunscheinrichtung verfügbar ist. Wenn Sie nicht auf einen freien Platz in Ihrer Wunscheinrichtung warten möchten, teilen wir Ihnen gerne mit, in welcher Einrichtung die Aufnahme Ihres Kindes möglich ist.
Zusage und Vertrag
Wenn Sie ein Platzangebot von Ihrer Einrichtung mit Erstwunsch erhalten und dieses annehmen, wird die von Ihnen angegebene Alternativeinrichtung nicht weiter auf Sie zukommen.
Bitte bestätigen Sie das Platzangebot und den Vertrag innerhalb von 14 Tagen. Mit der Annahme des Platzangebots wird außerdem ein Hospitationstermin in der Einrichtung vereinbart.