Neue Ortsmitte Neustadt
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme
Die Städtebauförderung ist eins der wichtigsten Instrumente zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Die zentralen Ziele sind die Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, die Behebung sozialer Missstände sowie die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in den Sanierungsgebieten.
- Von dem Einsatz von Fördermitteln im Rahmen öffentlicher und privater Maßnahmen profitierten vor allem das örtliche Baugewerbe und das Handwerk. Jeder eingesetzte Förder-Euro löst durchschnittlich acht Euro an Folgeinvestitionen aus.
- Die Stadt Waiblingen ist seit den 1970er-Jahren in der Stadtsanierung aktiv. In 2019 wurde die „Neue Ortsmitte Neustadt“ als städtebauliche Erneuerungsmaßnahme in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Der Förderrahmen wurde auf 1,5 Mio. € festgesetzt. Der Bewilligungszeitraum hat am 1.1.2019 begonnen und endet am 30.4.2028.
- Der Gemeinderat der Stadt Waiblingen hat am 18.06.2020 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Neue Ortsmitte Neustadt" beschlossen. Die Satzung ist mit ihrer amtlichen Bekanntmachung am 25.06.2020 in Kraft getreten (Regelverfahren).
- Satzung Bekanntmachung
- Abgrenzungsplan zum Sanierungsgebiet
- Sollten Sie Interesse an einer privaten Modernisierungsmaßnahme, Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie sich gerne an die Stadtverwaltung oder die als Sanierungsberaterin beauftragte STEG Stadtentwicklung GmbH wenden:
Kontakt:
- Daniela Tiemann, Ortsvorsteherin Neustadt, Tel. 07151 5001-1960, daniela.tiemann(at)waiblingen.de
- Alexandra Beyl, Fachbereich Stadtplanung, Abteilung Planung und Sanierung, Tel. 07151 5001-3121, alexandra.beyl(at)waiblingen.de
- Arun Gandbhir, STEG Stadtentwicklung GmbH, 0711 21068-185, arun.gandbhir(at)steg.de
- Svenja Dickmann, STEG Stadtentwicklung GmbH, 0711 21068-172, svenja.dickmann(at)steg.de