Oberbürgermeisterwahl
am 6. Februar 2022
Die Oberbürgermeisterwahl findet am Sonntag, 6. Februar 2022, statt. Der Termin für eine eventuell notwendige Neuwahl ist Sonntag, 20. Februar 2022. Die Wahllokale sind jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Wahl:
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Stauferkurier
In der Ausgabe des Stauferkuriers vom 10.02.2022 wurde das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl öffentlich bekannt gemacht.
Sie können den Text der öffentlichen Bekanntmachung hier abrufen.
Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Ergebnisfeststellung
Die zweite Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet statt
- am Montag, 7. Februar 2022, 17 Uhr, im Welfensaal des Bürgerzentrums Waiblingen, An der Talaue 4
Gegenstand der Sitzung ist die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses. Die Sitzung ist öffentlich. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Ergebnisverkündung am Wahlabend
Die abgegebenen Stimmen für die Oberbürgermeisterwahl werden am 6. Februar ab 18 Uhr von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ausgezählt. Das Wahlergebnis wird im Ghibellinensaal des Bürgerzentrums am Wahlabend öffentlich präsentiert.
Alle Waiblingerinnen und Waiblinger sind herzlich dazu eingeladen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Nach derzeitigem Stand ist für den Besuch der Veranstaltung die Vorlage eines 3G-Nachweises erforderlich. Zudem gilt eine durchgängige Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar).
Die eingegangenen Ergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken sowie das Gesamtergebnis sind auch unter diesem Link abrufbar. Die Daten werden am Wahlabend laufend aktualisiert. Im Sinne der Kontaktreduzierung wird darum gebeten, von diesem Angebot nach Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Wahllokalfinder
Das Wahllokal, in dem Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben können, ist im Wahlbenachrichtigungsschreiben vermerkt.
Falls Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben und daher unsicher sind, können Sie im Wahllokalfinder nachlesen, in welchem Wahllokal Sie wählen können. Geben Sie dazu bitte in das Feld "Suche" die Straße ein, in der Sie wohnen.
Briefwahlunterlagen beantragen
Die Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 4. Februar, 18 Uhr schriftlich beantragt werden. Dazu kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken.
Auch per E-Mail an wahlen@waiblingen.de können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Bitte geben Sie dazu
- Ihren vollständigen Vor- und Familiennamen
- Ihr Geburtsdatum sowie
- Ihre aktuelle Adresse an
Wahlberechtigte können ihre Briefwahlunterlagen im Büro der Abteilung Statistiken und Wahlen in der Schmidener Straße 2 auch persönlich beantragen. Falls gewünscht, können Wahlberechtigte auch direkt vor Ort wählen. Für die Aushändigung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen sind die Wahlbenachrichtigung sowie der Personalausweis mitzubringen.
Um Unterlagen für andere Wahlberechtigte abzuholen, muss eine unterschriebene Vollmacht vorgelegt werden. Einen Vordruck dazu finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Hinweis bei plötzlicher Erkrankung
Sollten Sie am Wahlwochenende plötzlich erkranken und das Wahllokal nicht aufsuchen können, melden Sie sich bitte so früh wie möglich, spätestens am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr, beim Wahlamt unter 07151/5001-2860. Für die Ausgabe von Briefwahlunterlagen benötigen Sie in der Regel ein ärztliches Attest oder eine Krankenhauseinweisung. Die Briefwahlunterlagen können Sie auch abholen lassen, die andere Person benötigt eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Die Stimmabgabe durch eine Vertretung ist nicht möglich.
Rücksendung der Wahlbriefe
Bitte verwenden Sie für die Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen den roten Wahlbriefumschlag. Der Versand der Wahlbriefe ist im Bereich der Deutschen Post entgeltfrei. Die Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim Rathaus Waiblingen, Kurze Straße 33, eingehen.
Bewerbervorstellungen am 24. und 31. Januar
Alle Interessierten haben die Gelegenheit, sich
- am Montag, 24. Januar, um 19 Uhr im Bürgerzentrum Waiblingen und
- am Montag, 31. Januar, um 19 Uhr in der Gemeindehalle Hohenacker
über den Bewerber zu informieren, der vom Gemeindewahlausschuss zugelassen wurde. Saalöffnung ist jeweils um 17:30 Uhr. Alle Waiblinger Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen.
An beiden Abenden wird es eine Vorstellungsrede des Bewerbers geben. Anschließend haben die Zuhörerinnen und Zuhörer die Gelegenheit, Fragen an den Bewerber zu richten.
Die aktuelle Corona-Situation macht es erforderlich, dass die Anzahl der Plätze bei beiden Veranstaltungen begrenzt wird. Eine vorherige Anmeldung ist deshalb erforderlich. Wenn Sie teilnehmen möchten, melden Sie sich per E-Mail an anmeldung@waiblingen.de oder telefonisch unter 07151 5001-2860 an, und zwar bis spätestens Freitag, 21. Januar 2022, 12 Uhr, für die Bewerbervorstellung im Bürgerzentrum, bzw. bis spätestens Freitag, 28. Januar 2022, 12 Uhr, für die Bewerbervorstellung in der Gemeindehalle Hohenacker. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, ob Sie alleine oder zu zweit kommen möchten, und nennen Sie die Namen des bzw. der Teilnehmenden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Für spontan Interessierte werden einige wenige Plätze bereitgehalten.
Nach derzeitigem Stand ist für den Besuch der Veranstaltungen die Vorlage eines 3G-Nachweises erforderlich. Zudem gilt eine durchgängige Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar).
Die Veranstaltung am 24. Januar wird per Live-Stream übertragen, der auf dem YouTube-Kanal der Stadt verfolgt werden kann. Außerdem wird eine Aufzeichnung der Bewerbervorstellung bis zum Wahltag online abrufbar sein. Im Sinne der Kontaktreduzierung wird darum gebeten, von diesem Angebot nach Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Diejenigen, die zu Hause den Live-Stream der Kandidatenvorstellung verfolgen, können vorab Fragen an den Kandidaten einreichen. Pro Person sind maximal zwei Fragen möglich. Bitte senden Sie Ihre Fragen am besten per Mail an fragen@waiblingen.de. Auch eine schriftliche Einreichung der Fragen an das Wahlamt, Schmidener Straße 2, 71332 Waiblingen, oder telefonisch unter 07151 5001-2860 ist möglich. Der Abgabeschluss für Fragen ist Freitag, 21. Januar 2022, 12 Uhr.
Die vorab eingereichten Fragen werden ohne Nennung der Namen der Fragesteller dem Bewerber bei der Kandidatenvorstellung am 24. Januar im Bürgerzentrum gestellt. Er wird an diesem Abend mündlich darauf antworten. Es bleibt vorbehalten, aus Gründen der Zeitdauer der Veranstaltung die Anzahl der Fragen zu begrenzen.
Zulassung einer Bewerbung durch den Gemeindewahlausschuss
Bis zum Bewerbungsschluss ging bei der Stadt Waiblingen eine Bewerbung für die Oberbürgermeisterwahl am 6. Februar 2022 ein. Der Gemeindewahlausschuss hat diese in seiner Sitzung am Dienstag, 11. Januar 2022 geprüft und festgestellt, dass sie für die Wahl zugelassen wird.
Der folgende Bewerber wird auf die Stimmzettel aufgenommen:
Name: Wolf, Sebastian
Beruf: Erster Bürgermeister
Geburtsjahr: 1981
Anschrift der Hauptwohnung: Längenfeld 18, 89584 Ehingen (Donau)
Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Prüfung von Bewerbungen
Die erste öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet statt
- am Dienstag, 11. Januar 2022, 17 Uhr, im Welfensaal des Bürgerzentrums Waiblingen, An der Talaue 4
Gegenstand der Sitzung: Prüfung der Bewerbungen zur Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 6. Februar 2022 und Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen.
Wahlbenachrichtigungen
Seit dem 30. Dezember 2021 werden allen Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen zugeschickt. Dem Wahlbenachrichtigungsschreiben können Sie entnehmen, in welchem Wahllokal Sie wählen können. Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens 16. Januar 2022 zugestellt sein. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Abteilung Statistiken und Wahlen.
Wahlhelfer (m/w/d) werden
Wenn Sie sich aktiv an der Wahl des neuen Oberbürgermeisters (m/w/d) beteiligen möchten und Demokratie "live" erleben wollen, melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei der Abteilung Statistiken und Wahlen.
- Voraussetzung ist eine Wahlberechtigung für die Oberbürgermeisterwahl (Deutsche Staatsangehörigkeit oder eines EU-Mitgliedstaats, mindestens 16 Jahre alt und seit mindestens 3 Monaten in Waiblingen wohnhaft).