Junge Stadt in alten Mauern
Rathaus Außenansicht

Beruf & Familie

Wer bei der Stadt Waiblingen beschäftigt ist, profitiert von der familienfreundlichen Einstellung der Stadtverwaltung. Seit vielen Jahren bietet die Stadt kreative Lösungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  • Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird für alle städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert. So werden so weit als möglich flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten angeboten. Jeder/Jede Teilzeitbeschäftigte erhält, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen, die Möglichkeit, seine/ihre Arbeitszeit so zu legen, dass er/sie seinen/ihren familiären Verpflichtungen am besten nachkommen kann. Zwischenzeitlich existieren mehr als 100 verschiedene Teilzeitmodelle. Über 60 Prozent der Beschäftigten arbeiten in Teilzeit.
  • Alle bei der Stadt Waiblingen angebotenen Ausbildungsberufe und Beschäftigungsfelder stehen Frauen und Männern in gleicher Weise offen.
  • Anträge auf Telearbeit werden, sofern dienstliche Interessen dies zulassen, positiv beschieden.
  • Beschäftigten wird, über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehend, die Möglichkeit eingeräumt, vorübergehend zur Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Angehörigen eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben.
  • Grundsätzlich werden möglichst viele Stellen - auch höherwertige - für Teilzeitbeschäftigte angeboten. Vor jeder Stellenausschreibung wird geprüft, ob die Stelle - auch bei Leitungsfunktionen - teilbar ist.
  • Beurlaubten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird durch gezielte Angebote, wie die Übernahme von Aushilfsbeschäftigungen, ermöglicht, den Kontakt zu ihrem Beruf aufrechtzuerhalten.
  • Die Aufstockung der Arbeitszeit nach vorübergehender Teilzeitarbeit auf Vollzeit wird auf Wunsch der Beschäftigten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und bei Verfügbarkeit einer entsprechenden Stelle gewährt.
  • Familienbedingte Verzögerungen in der beruflichen Ausbildung oder im beruflichen Werdegang, wie Zeiten für Kinderbetreuung, Familienarbeit, Pflege eines Angehörigen und Teilzeitbeschäftigung, wirken sich nicht negativ auf die Beurteilung der Eignung und das berufliche Fortkommen aus.
  • Allen Beschäftigten wird ermöglicht, Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Dies gilt insbesondere auch für in Teilzeit tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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