Historische Ortsmitte Hohenacker
Städtebauförderung
Die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Die zentralen Ziele sind die Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, die Behebung sozialer Missstände sowie die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in den Sanierungsgebieten.
Sanierungsgebiet "Historische Ortsmitte Hohenacker"
In 2023 wurde die „Historische Ortsmitte Hohenacker“ als städtebauliche Erneuerungsmaßnahme in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Der Förderrahmen wurde auf 1,5 Millionen Euro festgesetzt. Der Bewilligungszeitraum hat am 1. Januar 2023 begonnen und endet am 30. April 2032.
Der Gemeinderat der Stadt Waiblingen hat am 25. April 2024 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Historische Ortsmitte Hohenacker" beschlossen. Die Satzung ist mit ihrer amtlichen Bekanntmachung am 2. Mai 2024 in Kraft getreten (Regelverfahren).
Die Satzung kann über den nachstehenden Link abgerufen werden:
Ausfertigung Sanierungssatzung - Hohenacker
Ziele und Förderung im Sanierungsgebiet
Mit Hilfe der Fördermittel soll der historische Ortskern von Hohenacker umfassend aufgewertet werden. Ziele sind die Schaffung von Wohnraum in zentraler Lage, die Verbesserung des Wohnumfeldes, die Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch Aufwertung des öffentlichen Raumes und die Bewahrung des historischen Erbes.
Mit den Fördermittel können nicht nur kommunale, sondern auch private Maßnahmen gefördert werden. Weitergehende Information zur Förderung von Eigentümerinnen und Eigentümer können Sie auch nachfolgendem Flyer entnehmen:
Den Gesamtbericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen können Sie sich hier herunterladen:
Gesamtbericht Vorbereitende Untersuchung, 2024
Häufig gestellte Fragen: Stadtsanierung
Ansprechpartnerinnen
Wenn Sie ihr Gebäude sanieren oder abbrechen möchten, wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an Frau Norina Flietel: (Tel: 07141 16757282; norina.flietel(at)wuestenrot.de) von der Wüstenrot Haus- und Städtebau. Melden Sie sich bitte auf jeden Fall bevor Sie mit Baumaßnahmen beginnen, da bereits begonnene Maßnahmen nicht rückwirkend gefördert werden können.
Für weitere Informationen können Sie sich an Vanessa Luz (Tel. 07151 5001 3124, vanessa.luz(at)waiblingen.de) vom Geschäftsbereich Stadtplanung, Abteilung Planung und Sanierung wenden.